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Berichte des Alterthums-Vereines zu Wien — 1.1854

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Archeologische Beschreibung einiger Ritterburgen und Schlossruinen im Kreise unter dem Wienerwald
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https://doi.org/10.11588/diglit.70122#0271
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über Sebenstein.

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lieh auch bisher zu dem gedachten Schlos vnd Grafschaft gegeben vnd gethan sind, beniegen lassen, dan der Steur halben
sol er von den vnderthanen nemen, das erst Jar dreuhundert phunt dr. oder äusser lannds nichts ausgenomen der vnns ain
yeder haubtman obrigkhait oder wer solhes gewalt hat einsetzen, eingeben vnd gewaltig machen sollen vnd mugen , die
auch einnemen Inhaben nutzen vnd niessen so lang vnd vil biss wir deshalben gantz an schaden gehalten vnd beniegig
gemacht sein, dan alle geuärde vnd arglist genntzlich aussgeschlosssen. Des zu waren vrkhundt haben wir vnnser aigen
Insigl an den Brief gehanngen der geben ist zu Petscharn an sannd Bartlmeus tag des heiligen zivelfpoten Nach Christi
vnsers lieben herren gepuert Thausent fünfhundert vnd in dem zwaintzigisten Jat.
Von Aussen: Abgeschrifft Cristoff Johann seligenn plegbrief vberr Varchtennstainn l).
(K. k. Hofkammer - Archiv.)
7. Die hier befindliche Abbildung bringt die Darstellung auf dem., nächst dem eben erwähnten befind-
lichen Grabdenkmale aus rothem Marmor zur Anschauung; es bedarf daher keiner näheren Beschreibung
derselben. Die Umschrift lautet:
ligt begruben bie Wnllgeburnnt | /rau», l'r. Qtorbala /r. uon ^unigfptrg, ©ebarnttc /reifiii ooti un) ju | (Eenftttpad) bie fei Jlju ©ott
(Ent | fdjlaffen ben 18. ^lugustt) Am 1616. ©ott fei) Jlfirer Seell genebig .Anten.
Cordula war, wie bereits oben S. 216 erwähnt, die zweite Gemahlin des 1589 verstorbenen Wolfgang von Königsberg.

1) Von der Veste F or ch l e ns t e i n in Ungarn benannte sich ein eigenes Grafengeschlecht. Wilhelm Graf von Forchten-
stein setzte 1430 den Otto von Stubenberg zum Erben der Hälfte der Veste Forchtenslein u. s. vv. ein (N. Ö. ständ.
Arch. n. 2638, bei Wurmbrand S. 3; Schmutz Steierm. Lex. IV, 127). Ohne Zweifel war es die von ihm zurück-
gelassene Witwe Anna von Forchtenstein, der die ungar. Königin-Witwe Elisabeth unterra 30. Juni 1440 einen Schad-
losbrief für den Fall ausfertigte, dass sie ihren (22. Feb. 1440 nachgebornen), damals zu Ödenburg befindlichen Sohn
Ladislaus mit seinen Dienern im Schlosse Forchtenstein aufnehmen würde (Chmel: Mater. z. öst. Gesch. I, b. 12, n. 289).
Nach dem Ableben des ohne männliche Erben verstorbenen Grafen Paul von Vorchtenstein, hatte K. Ladislaus das nach
ungar. Reichsgesetzen ledig gewordene Schloss und die Herrschaft Forchtenstein sammt Zugehörungen dem Ulrich Eilzinger
erblich überlassen (Chmel a. a. O. II, 53).
In dem durch Herzog Albrecht vermittelten Vertrage des Kaisers Friedrich mit den ungarischen Ständen vom
26. März 1453 wurde aber ausbedungen, dass der ungarische König Ladislaus 50.000 ung. Gulden gegen Verpfändung
von Forchtenstein u. s. vv. verschreibe (Chmel a. a. 0. II, 46). Als K. Friedrich in den hiernach zwischen ihm und
Ladislaus entstandenen Zwiespalt das Schloss Forchtenstein vorenthalten halte, entschädigte K. Ladislaus Eitzingern unterm
13. Mai 1433 durch Schloss und Markt Gars, welche nach dem Aussterbender Meissauer mit dem obersten Marschall und
Schenken in Österreich, Otto von Meissau, 1440 dem K. Albrecht II. heimgefallen waren (a. a. 0. II. 53). Am 28. Oct. 1447
verzichteten Anna von Potlendorf, weiland Grafen Paul’s von Forchtenstein Gemahlin, dann deren Töchter Margaretha und
Walburga zu Gunsten des Herzogs Albrecht von Österreich auf alle ihre Erbrechte an die Festen Forchtenstein, Landsee
und Kobelsdorf, wogegen der Herzog der gedachten Margaretha, ivenn wir Sy am nagsten verheyraten, eine Aussteuer
von 2000 guter ungar. Gulden versprach (k. k. g. II. H. u. St. Arch. Lichnowsky VI. Reg. 1323, 1324). Seitdem scheint
Forchtenstein völlig als österreichisches Eigenthum behandelt worden zu sein. K. Max I. verpfändete nämlich 1492 die
Grafschaft und Veste Forchtenstein dem Sigmund Prueschenk Freiherrn v. Stettendorf (1495 zum Grafen von Hardeck er-
hoben) um 55000 11. rheinisch, und verkaufte ihm endlich 1495 die Grafschaft Forchtenstein um 24000 fl. auf Wiederkauf
und Lösung (Hofkammerarchiv). 1500 wurde ihm und seinen ehelichen Leibeserben durch K. Max I. der eigentümliche
Besitz von Forchtenstein bestätigt. So war dieses nach Sigmnnd’s 1500 erfolgtem kinderlosen Ableben (er war unverehe-
licht), durch Testament an seinen Bruder Heinrich, und nach diesem (-;- nach 1513) durch Erbteilung seiner drei Söhne
Julius, Ulrich und Johann 1517 an letzteren, nämlich Johann I. Grafen zu Hardek und im Machland (t 27. Juli 1535) ge-
fallen (Wissgrill. IV. 123, 125 —128). Unter diesem Besitzer war also unser Christof Johann Pfleger (Hauptmann) und
Bestandinhaber von Forchtenstein. Welche Verpflichtungen er in dieser Eigenschaft zu erfüllen hatte, ist in der obigen Ur-
kunde vom 24. August 1520 klar ausgedrückt. — 1622 erkaufte der nachmalige (1625) Palatin Nicolaus Graf Es t er häz y
von Galant ha die Herrschaft Forchtenstein (Fräkno), und wurde vom K. Ferdinand II. mit dem Titel: Erbgraf zu Forch-
lenstein mit Diplom vom 10. August 1626 in den Grafenstand erhoben (Wissgrill II. 448; in extenso ist dieses Diplom mit-
getheilt in Leupold^s Allg. Adels-Archiv der österr. Mon. S. 294 — 298). Seitdem ist Forchtenstein im Besitze des nun-
mehrigen Fürstenhauses Esterhazy. Die ungarischen Stände verlangten auf dem Pressburger Landtage 1608 von K. Mathias
vor dessen Krönung die Wiedervereinigung mehrerer einst an Österreich verpfändeten Schlösser, darunter auch Forchten-
stein, mit dem Königreiche Ungarn, — und von K. Leopold I. auf dem Pressburger Landtage 1656, dass nebst anderen insbeson-
dere auch das Schloss Forchtenslein für immer als dem Königreiche Ungarn einverleibt erklärt werde. (Corpus Jur. Hung.
letzte Ausgabe Ofen 1844. I, 634. art. 19, II, 4, §. 15); aber noch 1636 und noch später scheint Forchtenstein als öster-
reichisches Gut behandelt worden zu sein, indem in diesem Jahre dem kaiserl. Obersthofmeister Grafen Leonh. Gottfried
zu Meggau der Titel eines Präfecten, Hauptmannes oder Pflegers der Grafschaften Forchtenstein und Eisenstadt ver-
liehen worden ist (Krekwitz: Begni Hung. Descrip. Ausg. 1685, S.181 ; 1686, S. 167).

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