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Berichte des Alterthums-Vereines zu Wien — 1.1854

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An die correspondierenden Mitglieder des Alterthums- Vereins
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https://doi.org/10.11588/diglit.70122#0375

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AN DIE HERREN KORRESPONDIERENDEN MITGLIEDER DES ALTERTHUHS - VEREINS.

In den vorstehenden Miscellen ist die Summe jenes Materials enthalten; welches von den Herren correspon-
dierenden Mitgliedern seit deren Ernennung bis jetzt an den Verein gelangt ist. Nebstdem hat sich das Korres-
pondierende Mitglied Herr Georg Weisshäupl zu Linz bei der Aufsammlung von Daten zur Biographie
des Topographen G. M. Vischer; welche in der nächsten Publication erscheinen wird; insbesondere verdient
gemacht. Denjenigen dieser Herren; welche in solcher Art die Vereinszwecke durch die Bekanntmachung neuen
Stoffes für die heimatliche Alterthumsforschung zu fördern so gütig waren, wird vom Vereinsausschusse hiermit
der Ausdruck des wärmsten Dankes öffentlich zuerkannt, damit aber zugleich der lebhafte Wunsch verbunden,
die Herren Korrespondierenden Mitglieder, auf deren wirksamer Beihilfe ein so wesentlicher Theil dcrLebens-
thätigkeit des Vereins in den verschiedenen Richtungen des ausgedehnten Gebietes seiner Wirksamkeit be-
ruht, mögen ihre Thätigkeit fortan in immer weiteren Kreisen mit jenem erspriesslichen Eifer entwickeln,
welcher bei der geneigten Übernahme dieser Functionen statutengemäss als moralische Verpflichtung auf sich
genommen wurde, und wofür die dankende Anerkennung von Seite aller Freunde und Förderer der vater-
ländischen Alterthumskunde nicht fehlen wird. Rege Theilnahme und deren Bethätigung von Seite der
Mitglieder des Vereins überhaupt liegt in der Natur und Wesenheit des letzteren, der wohl die Gesammt-
heit seiner Thätigkeit nach allen Richtungen hin, mit Einschluss des Inhaltes seiner Veröffentlichungen, nicht
längerhin fast ausschliesslich in der beschränkten Zahl seiner Ausschussmitglieder vereint erhalten könnte.
Mehrfache Vorkommnisse machen es nothwendig, hier insbesondere in Erinnerung zu bringen, dass
der AlterRiums - Verein in Wien zunächst nicht ein Verein für Geschichtsforschung, sondern
für Alterth umskunde ist. Nur ein Verkennen dieses Standpunctes macht es erklärlich, dass bisher von
mehreren Seiten rein geschichtliche Darstellungen ohne Besprechung besonderer Denkmale der
Kunst und des Alterthums eingesendet wurden, von denen, so werthvoll sie zum Theil auch waren, der
Verein, seiner Bestimmung treu, in den Veröffentlichungen leider nicht Gebrauch machen konnte. Derlei
Aufsätze und Abhandlungen müssen, selbst bei Gediegenheit ihres Inhaltes, von der Aufnahme in die
Schriften dieses Vereins ausgeschlossen bleiben, wenn sie nicht zur Erklärung eines insbesondere besproche-
nen, in die Reibe der statutenmässig zu würdigenden Gegenstände gehören, und auf das, vorläufig auf das
Erzherzogtum Österreich beschränkte Vereinsgebiet Bezug nehmen. Zur Erklärung solcher Denkmale ist
aber die Beibringung des zur Bestimmung derZeit und Art ihrer Entstehung erforderlichen geschichtli-
chen Stoffes nicht nur erwünscht, sondern auch unumgänglich nöthig, wenn allenthalben wahrhaft wissen-
schaftlicher Boden eingehalten, und insbesondere für Baudenkmale der, nach einzelnen Ländern verschieden
und nicht allenthalben gleichzeitig sich ausbreitende Styl, durch urkundliche Beglaubigung der Anfertigungszeit
 
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