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Berliner Kunst-Herold: wirtschaftl. Zentralorgan für bildende Künstler ; offizielles Publikations-Organ des Verbandes Deutscher Illustratoren, der Bildhauer-Vereinigung von Mitgliedern des V.B.K. und der Ortsvereine der A.D.K., sowie der Freien Vereinigung der Graphiker — 12.1911-1912

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No. 5
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https://doi.org/10.11588/diglit.69728#0049
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KUNST-HEROLD

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holungen Rabatt. Die Beilagegebühr beträgt 20 Mark

Wirtschaft!. Zentralorgan
Maler, Bildhauer und Architekten

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Verlag bezogen 3 Mark für das Jahr, Preis der ein-
zelnen Nummer 40 Pfennig

VERLAG UND EXPEDITION:
F Lenz & Comp., G.m.b.H., Berlin 0.27
Holzmarktstraße 4 am Stadtbahnh. ^'tinowitzbrücke
Ferr.aprechej’: AmtVIla. 6093 «and 6098

für bildende Künstler
Maler, Bildhauer und Architekten

HERAUSGEBER UND REDAKTEUR,
HermannWeiss, Steglitz, Humboldtstr. 30
REDAKTION: STEGLITZ, Sehloßstraße No IIS
Fernsprecher: Amt Steglitz 130


Offiziell es Publik ations -Organ
Der Bildhauer-Vereinigung von Mitgliedern des V. B. K. und der Ortsvereine der A. D. K., sowie der Freien
Vereinigung der Graphiker.

No. 5

BERLIN-MÜNCHEN, den 18. März 1912.

XII. Jahrgang.

Ausstellungs-Kalender

KÜNSTLERHAUS - BERLIN. Grai Harrach-Ausstellung.

27. März Eröffnung der deutschen Kunstausstellung in
Baden-Baden.
24. März Schluß der 42. Ausstellung des Braunschw.
Kunstvereins.

27. März Eröffnung der deutschen Kunstausstellung in
Baden-Baden.

30. März Schluß der Anmeldungen für die Ausstellung
Art! et Amicitiae A’dam.

1. April Eröffnung der Ausstellung im Landesverein
bild- Künste, Budapest.
1.April Eröffnung der Ausstellung der Maatschappy Art!
et Amicitiae.

1. April Eröffnung der Ausstellung der Gesellschaft der
Kunstfreunde in Czernowitz.
1. April Schluß der Anmeldungen für den oberösterr.
Kunstverein Linz a. D-

4. April Eröffnung der Kunstausstellung in Allehstein.
5. April Eröffnung der Kunstausstellung in der Secession,
Berlin.
14. April Schluß der Einlieferungen für den oberösterr.
Kunstverein.

15. April Schluß der Ausstellung in der Kunsthalle zu
Bremen.

15. April Schluß der Ausstellung des Salons de la Ce-
lebre Estethique, Brüssel.

27. April Eröffnung der Großen Berliner Kunst-Aus-
stellung.

Mitteilungen aus dem Verein Berliner Künstler.
Betrifft: Münchener Kollektivausstellung.
Die Kommission für die Münchener Kollektiv-
ausstellung beehrt sich, Folgendes zur Kenntnis zu
bringen:
Zulassung: Zur Kollektivausstellung werden zuge-
lassen, Werke der Malerei, der Bildhauerei und zirka 25 Ar-
beiten der vervielfältigenden Künste. Jedes Mitglied kann zwei
Werke anmelden, von denen voraussichtlich nur eines ange-
nommen werden kann, da nur 89 Meter Behangfläche zur Ver-
fügung stehen. Diejenigen plastischen Arbeiten, welche von
unserer Kommission angenommen werden, die aber nicht in den
dem Verein Berliner Künstler angewiesenen Räumen unter-
gebracht werden können, unterliegen der Jury der Münchener
Künstlergenossenschaft. Für den Fall der Zurückweisung in
München genießen solche plastische Arbeiten freien Rück-
transport. Werke der Großplastik bedürfen besonderer Ver-
einbarung mit unserer Kommission.
Anmeldung: Anmeldepapiere sind durch das Vereins-
bureau ab 18. März erhältlich. Die Anmeldung ist. in doppelter
Ausführung spätestens bis zum 13- April d. Js. bei der Ge-
schäftsstelle des Vereins Berliner Künstler, Berlin W. 9,
Bellevuestraße 3, einzureichen
Einlieferung: Mit Ausnahme der Werke der Groß-
plastik, deren Zulassung, wie bereits erwähnt, besonderer vor-
heriger Vereinbarung mit der Kommission bedürfen, sind alle
für die Kollektivausstellung bestimmten Werke unverpackt im
Lagerhaus der Firma Gustav Knauer, Wilmersdorf, Pfalzburger-
straße 19/21, zwischen 18. und 20. April d. Js., möglichst in der
Zeit von 8—12 Uhr vormittags oder 2—6 Uhr nachmittags, ein-
zuliefern.
Transport: Für angenommene Werke wird freier Hin-
und Rücktransport per Bahn gewährt. Die Versendung der
Werke geschieht, falls der Aussteller keine besonderen Wünsche
äußert, ohne Kistenschutz in einem Möbelwagen. Falls ein
Aussteller wünscht, daß sein Werk, in einer Kiste verpackt, be-
fördert werden soll, muß er im Falle der Annahme seines Wer-
kes eine solche liefern. Dies empfiehlt sich bei Gemälden unter
 
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