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Aus unseren Berufen

Änderung
der juristischen Prüfungsordnung

Der Reichsminister der Justiz hat am 1. 9.
1943 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die
Zulassung zur ersten juristischen Staats-
prüfung für Kriegsteilnehmer neu regelt.

Nach dieser Neuregelung können Studenten
der Rechts- und Staatswissenschaften, wenn
sie über die gewöhnliche Dauer ihrer aktiven
Wehrdienstpflicht hinaus durch Kriegswehr-
dienst einen Ausbildungsverlust von minde-
stens einem Jahr erlitten haben, bereits
nach einem Universitätsstudium
von vier Semestern zur ersten
juristischen Staatsprüfung zu-
gelassen werden. Diese vier Semester
sollen demnächst durch zwei feriengroße er-
gänzt werden.

Die übrigen Bestimmungen der Allgemein-
verfügung vom 1. 9. 1943 befassen sich mit
der Art der Prüfung. Dabei verdient noch her-
vorgehoben zu werden, daß der Vorsitzende
und die Mitglieder des Prüfungsausschusses
selbst Frontkämpfer sein sollen.

Die hierdurch vorgenommene außerordent-
lich starke Kürzung des Rechtsstudiums für
Kriegsteilnehmer soll — darauf ist mit Nach-
druck hinzuweisen — auch für die Kriegszeit
keinen Normalfall schaffen. Vielmehr soll auch
weiterhin das Rechtsstudium im Normalfall
sechs Semester umfassen. Die Dauer von sechs
Semestern ist nach allgemeiner Ansicht ein
Mindestmaß, das im allgemeinen nicht unter-
schritten werden kann, ohne das Ziel des
'Studiums überhaupt zu gefährden.

Den Stoff, der in der ersten juristischen
Staatsprüfung vom Prüfling verlangt wird,
könnte man sich bei einigem Fleiß unter Um-
ständen auch in einer kürzeren Zeit aneignen.
Wer aber nur an das Aneignen des Prüfungs-
stoffes denkt, verkennt den Zweck des Rechts-
studiums wie des Studiums überhaupt; liegt
doch dieser Zweck nur zum Teil im Erwerb
eines bestimmten Wissens, zum anderen, viel-
leicht wesentlicheren Teil im Studieren über-
haupt, d. h. im Umschau halten in der geisti-
gen Welt der Hochschule, im Reifen in der
Auseinandersetzung mit dieser Welt und ihren
Menschen.

Es liegt nun auf der Hand, daß diese Ge-
sichtspunkte für eine große Zahl unserer
Frontkämpfer wegfallen, weil 6ie in dem nun-
mehr 6chon Jahre währenden Einsatz als Sol-
daten in ganz anderem Maße gereift sind, als
sie dies an der Hochschule je gekonnt hätten.
Viele von den Frontkämpfern werden daher,
wenn sie in die Heimat zurückkehren, mög-
lichst bald eine eigene Existenz errichten
wollen, die es ihnen ermöglicht, an dem
Friedensaufbau mitzuarbeiten, dessen Ver-
wirklichung sie unter so viel Opfern mit er-
khmpfi haben. Diesen Männern soll jede for-
male Hemmung, die in unzeitgemäßen Zu-
lassungsbestimmungen bestehen könnte, aus
dem Wege geräumt werden. Für sie ist die
Allgemeinverfügung des Reichsministers der
Justiz geschaffen worden. Dabei ist noch be-
sonders gedacht an die vielen Soldaten, deren
Studium sich nur aus Bruchstücken von Vor-
kriegssemestern und einzelnen Studienurlaubs-
semestern zusammensetzt. Sie werden in
jedem Falle nach ihrer Heimkehr von der
Front sich noch einmal hinsetzen müssen, um
im Zusammenhang das zu erarbeiten, was
unter den erschwerenden Umständen des
Kriegsstudiums unvollständig blieb. Sie werden
aber unter Umständen zu einem Teil jeden-
falls Wert darauf legen, nicht wieder als Stu-
denten von vorne anfangen zu müssen, son-
dern diese Arbeit etwa innerhalb des Vor-
bereitungsdienstes nachzuholen.

Wer aber aus dem Felde kommt und nun
gerade umgekehrt das Bedürfnis hat, in einer

gewissen Ruhe und Unangefochtenheit aufzu-
nehmen, zu lernen und sich umzusehen in
dieser von der Welt des Soldaten so ganz ver-
schiedenen Welt der Hochschule, der soll
ruhig seine sechs Semester fertig studieren.
Er soll sich durch die neuen Zulassungs-
bestimmungen nicht gedrängt fühlen. Er soll
sich auch nicht gedrängt fühlen durch die
Nachwuchsnot des Staates, denn mit weniger,
aber besser ausgebildeten Rechtswahrern ist
dem Volke in jedem Falle mehr gedient als
mit vielen schlecht ausgebildeten Rechts-
wahrern.

So gesehen dürfte der vielleicht hier und da
erhobene Vorwurf, die Neuregelung ginge im

und durch die Arbeit des Berufes selbst zum
guten Rechtswahrer zu entwickeln.
Den Prüfern aber möchten wir sagen:
Seht mehr noch als bisher über alles äußere
Wissen hinweg auf den Kern des vor Euch
stehenden jungen Rechtswahrers. Erforscht
seine Fähigkeit, sich für Recht und Gerechtig-
keit zu begeistern und klar und sauber die
Grundsätze unseres Rechtsgebäudes zu er-
fassen und zu durchdenken. Das Wissen ist
nicht zu entbehren, aber fragt Euch immer,
wenn es am Wissen fehlt, ob denn der Prüf-
ling wissen kann, was von ihm verlangt
wird. Seht darauf, daß an die Stelle des in
ruhigen Friedenszeiten gepflegten, umfang-

Salzburger Bauern bei der denkwürdigen Bauernkundgebung, auf der ihnen der Reichs-
studenten iührer als ihr Gauleiter bekanntgab: Künftig werden jährlich 600 Bauernsöhne
aus dem ganzen Reich durch das Langemarck-Studium ohne vorangegangene Oberschul-
ausbildung zur Hochschule gehen (Aufn.: Madner)

Bestreben nach Kürzung des Studiums zu weit,
seine Berechtigung verlieren: Es soll ja nicht
in jedem Falle und für alle gekürzt werden',
es sollen nur für diejenigen, die es durch
jahrelangen Einsatz verdient haben, alle un-
nötigen Schranken beseitigt werden.

Den Frontstudenten möchten wir
daher aus Anlaß der vorliegenden Verfügung
de6 Reichsjustizministers sagen:

Wenn Ihr die Ruhe dazu aufbringt, dann
studiert auch weiterhin sechs Semester wie
bisher, wenn aber das Bestreben in Euch
stärker ist, bald im Beruf zu stehen und am
Aufbau des Reiches mitzuarbeiten, dann meldet
Euch getrost nach vier Semestern. Seid Euch
aber in jedem Falle darüber im klaren, was
oben über den Wert einer guten und einer
schlechten Ausbildung gesagt wurde und seid
in jedem Falle bestrebt, Euch die bestmögliche
Ausbildung — vor oder nach dem Examen —
zu sichern.

Die juristischen Hochschullehrer
möchten wir aus diesem Anlaß bitten, mehr
noch als bisher allen unnötigen Stoffballast
abzuwerfen und in der zur Verfügung stehen-
den knappen Zeit den Frontstudenten nur das,
aber auch möglichst all das zu geben, was sie
an Grunderkenntnissen und an Grundwissen
brauchen, um sich später durch eigene Arbeit

reichen und gründlichen Wissens nicht ver-
schwommene Grundsätze treten, sondern ein
klares Denken, dem es leicht sein wird, den
unentbehrlichen Wissensstoff sich anzueignen,
wenn Zeit und Umstände es zulassen.

Wir glauben, daß die Neuregelung einer
solchen Betrachtung standhalten wird, wenn
alle Beteiligten mit dem von der Zeit ver-
langten Ernst zusammenwirken. Dt. Lang

Der Kunsterzieher

Zwei Dinge muß der junge Kunsterzieher
mitbringen: Gute künstlerische Fähigkeiten
und pädagogisches Geschick. Wer nur das
künstlerische Lehramt wählt, weil er glaubt,
an den unterrichtsfreien Nachmittagsstunden
und in den Ferien, sorglos seinen künstle-
rischen Neigungen leben zu können, der wird
nie zur Freude, der Jugend und seiner selbst
unterrichten können. Aber auch die Liebe zur
Jugend allein tut es nicht. Beides muß zu einer
Einheit zusammenfließen.

Die alte Bezeichnung „Zeichenlehrer" ließ
die Vorstellung aufkommen, als sei es allei-
nige Aufgabe des Kunstunterrichtes, den Kin-
dern beizubringen, wie man richtig zeichnet.
Wir haben heute erkannt, daß die Verflachung
oder gar Entartung unserer Formkultur auf

einen Mangel 3er Pflege 'der Form- und Bilde-
kräfte zurückzuführen ist. Eine Überbewertung
der Gedächtnisschulung, der Wissensansamm-
lung und ein fast ausschließliches Entwickeln
des abstrakten Denkens hat Kräfte von Gene-
rationen verkümmern lassen, die einst wur-
zelnd in einer umfassenden Weltanschauung
in Hausfleiß und Handwerk formschöpferisch
tätig waren. Vorstellungskraft und Phantasie
erlahmten. Die Folge war das Formchaos des
19. Jahrhunderts und die Spaltung zwischen
Kunst und Volk.

Hier sehen wir die lebenswichtige kultur-
politische Aufgabe des Kunsterziehers, die alte
notwendige Einheit von Leben und Kunst wie-
derherzustellen. Von unserer das Leben des
einzelnen und des Volkes neu fassenden Welt-
anschauung her gilt es, die schöpferischen
Kräfte des jungen Menschen anzuspannen, sie
in der an die Gesamtreifung des jungen Men-
schen gebundenen Entwicklung zu fördern und
die Jugend durch eigenes Gestalten die musi-
schen Werte von Volkskunst, schöpferischem
Handwerk und Hochkunst zum Erlebnis wer-
den zu lassen. Denn der Weg zur Kunst geht
nicht über das Wissen von historischen und
stilistischen Merkmalen, sondern allein über
eigenes schöpferisches Gestalten und sei es in
einfachster Formlage.

Mit der Erfüllung der Unterrichtspflichten
braucht es durchaus nicht für den- Kunsterzie-
her abgeschlossen zu sein. Viele Berufskame-
raden betreuen über die Schule hinaus ehren-
amtlich das Werken bei der Hitler-Jugend
oder das Werkschaffen bei den Erwachsenen
im Deutschen Volksbildungswerk. Dazu kommt
jetzt im Kriege die Leitung der Werkstuben
in den Reservelazaretten oder den Einheiten
in den besetzten Gebieten. Andere Kunsterzie-
her haben sich einem besonderen Gebiete ge-
widmet und leisten Hervorragendes in der
Spielzeuggestaltung, Pflege der Wohnkultur,
Scherenschnitt und anderen Heimtechniken.
Dem psychologisch Interessierten tut sich ein
weites Feld der Jugendkunde von der bild-
schöpferischen Äußerung des Kindes her auf.

Um den vielseitigen Anforderungen des Be-
rufes gerecht zu werden, ist eine umfassende
Ausbildung, nachdem zur Zulassung zum Stu-
dium gute künstlerische Anlagen vorgewiesen
sind, zu durchlaufen. In vier Semestern
„Kunstübung" ist das Können und die Erfah-
rung zu erarbeiten, die die Staatsprüfung für
das künstlerische Lehramt fordert. In zwei-
semestriger „Werklehrausbildung" werden
Holz-, Papp-, Metallarbeit und Spielzeuggestal-
tung gepflegt. Daneben laufen Vorlesungen
über Kunstgeschichte und Methodik. Zur An-
stellung im Dienst der höheren Schule wird
noch ein nichtkünstlerisches Beifach gefordert,
das eine Ergänzung oder Vertiefung des
künstlerischen Studiums ermöglicht. Dadurch
ist eine Verlängerung des Studiums um ein bis
drei Semester in den meisten Fällen erforder-
lich. Unserer Forderung nach Wegfall dieser
Belastung und dafür einer an diese Stelle tre-
tenden Vertiefung des künstlerischen Studiums
stehen zur Zeit noch Widerstände entgegen.

Nach Abschluß des Studiums unterzieht sich
der Studienreferendar der einjährigen Ausbil-
dung in einem Studienseminar, das Unterrichts-
praxis mit Jugendkunde verbindet. Nach Be-
stehen der pädagogischen Staatsprüfung er-
folgt die Ernennung zum Studienassessor, nach
etwa fünf Jahren die Anstellung als Studienrat.
Vom Eintritt in die Vorbereitungszeit als Stu-
dienreferendar an wird ein Unterhaltszuschuß
gezahlt.

Wehrmachtangehörige, die ihr Studium ab-
geschlossen und sich zum Vorbereitungsdienst
gemeldet haben, erhalten ebenfalls den Unter-
haltszuschuß. 14 Monate nach erfolgter Mel-
dung zum Schuldienst werden sie zum Stu-
dienassessor ernannt und erhalten die ent-
sprechenden Bezüge auch, wenn sie die päda-
gogische Staatsprüfung nicht haben ablegen
können. Nach Beendigung des Wehrdienstes ist
die Prüfung nachzuholen.

Ausbildungsstätten sind:

Staatliche Hochschule für Kunsterziehung in
Berlin-Schöneberg und die Kunstlehrabteilun-
gen an den meisten Kunsthochschulen.

Bayereuffier

Das Handbuch der akademischen
Berufsausbildung

Die akademische Berufsberatung, mit der das
Reichsstudentenwerk 1938 im Einvernehmen
mit dem Reichsministerium für Wissenschaft,
Erziehung und Volksbildung durch den Reichs-
studentenführer beauftragt wurde, ist heute
von entscheidender Bedeutung. Die stürmische
Entwicklung der deutschen Wirtschaft seit
1933, die Vergrößerung des alten Reichsgebie-
tes, der Aufbau der deutschen Wehrmacht und
neuerdings die erhöhten Anforderungen der
Kriegswirtschaft haben einen ständig wachsen-
den Bedarf an akademisch gebildeten Kräften
zur Folge gehabt, der 6ich nach dem Kriege
noch weiter steigern wird.

In fast allen Hochschulberufen ist ein spür-
barer Mangel an Nachwuchskräften festzustel-
len. Diese Tatsache zwingt zu einer zielbe-
wußten Lenkung und Werbung aller für eine
akademische Berufsausbildung in Betracht
kommenden Volksgenossen, wobei die Aus-
lese der Tüchtigsten aus allen Schichten un-
seres Volkes im Vordergrund steht. Werbung
und Lenkung tüchtiger akademischer Nach-
wuchskräfte kann nur durch eine Berufsauf-
klärung und Studienberatung erfolgen, in der
der Anwärter für einen Hochschulberuf über
den Gang des Studiums, die Anforderungen, die
der Beruf an den Menschen stellt, und über die
Fülle der Möglichkeiten, die heute alle aka-
demischen Hochschulberufe bieten, eingehend
unterrichtet wird. Das Ziel jeder akademischen
Berufsberatung muß sein, jeden Deutschen, der
ein Studium aufnehmen will, dem Beruf zuzu-
führen, für den er nach Anlage und Neigung
geeignet ist.

Die persönliche Beratung durch den Berufs-
berater des Reichsstudentenwerkes, bei dem
allein der Ratsuchende eine erschöpfende Aus-
, kunft über alle Fragen seines Studiums und
seines künftigen Berufes erhalten kann, ist

heute dem größten Teil der Studenten und
Abiturienten, die bei der Wehrmacht stehen,
verschlossen. Um all den vielen, die sich über
ihren zukünftigen Studiengang unterrichten
wollen, die Möglichkeit zu rascher Orientie-
rung zu geben, hat der Reichsstudentenführer
die Herausgabe eines „Handbuches der
akademischen Berufsausbildung"
durch das Reichsstudentenwerk angeordnet.
Das Werk, das im Verlag Hermann Klockow,
Berlin, erscheint, wurde von Dr. Walter Son-
de r g e 1 d und Wolfgang Seidel bearbeitet.
Es kann mit seinem umfangreichen, sehr sorg-
fältig und übersichtlich verarbeiteten Material
als Musterbeispiel für die im Kriege von stu-
dentischen Dienststellen geleistete sachliche
Arbeit gelten.

Mit dem Erscheinen dieses Handbuches wird
ein alter Wunsch aller an der akademischen
Berufsausbildung beteiligten und interessierten
Stellen erfüllt. Die Zahl derer, die über die
zahlreichen Bestimmungen, die den Studien-
gang von der Immatrikulation bis zum Examen
regeln, unterrichtet sind, ist außerordentlich
gering. Daran lag es wohl auch, daß bisher
sehr viele Studenten, die aus irgendeinem
Grunde nicht durch den Beratungsdienst des
Reichsstudentenwerkes über ihr Studium auf-
geklärt worden waren, ohne eine klare Vor-
stellung von dem Gang ihrer Berufsausbildung
auf die Hochschule kamen.

Bei dem herrschenden Mangel an akademi-
schen Nachwuchskräften, der durch den Krieg
für das Studium verlorengegangenen Zeit und
der Notwendigkeit einer beschleunigten Aus-
bildung kann diese Art der Aufnahme des
Studiums nicht mehr verantwortet werden.

Das Handbuch der akademischen Berufs-
ausbildung wird in dieser Hinsicht ein wert-
volles Hilfsmittel sein. Ohne großen Zeitverlust
kann sich der Ratsuchende über alle mit sei-
nem Studium zusammenhängenden Fragen
unterrichten. Das Handbuch erscheint in Lose-
blattform, kann also ständig ergänzt werden.

Die Auslieferung erfolgt in zwei Ausgaben:
1. Als Grundwerk und 2. als Einzelheft. Das
Grundwerk umfaßt in 21 Heften alle Zweige
der akademischen Berufsausbildung. Das Einzel-
heft, das den Studenten über die einschlägigen
Bestimmungen seines Faches unterrichten soll,
ist in erster Linie dem Kriegsteilnehmer zu-
gedacht, der sich auf anderem Wege kaum
über das von ihm gewählte Studiengebiet
unterrichten kann. Es stellt so gleichzeitig auch
eine Verbindung zwischen den an der Front
stehenden Studenten und der Heimat dar. Das
ganze Werk ist nach Studiengebieten in fol-
gende fünf Abschnitte gegliedert:

1. Gesundheitswesen mit den Heften „Medi-
zin", „Zahnmedizin", „Veterinärmedizin"
■und „Pharmazie".

2. Kultur- und Geisteswissenschaft mit den
Heften „Erziehung", „Geisteswissenschaft
ten", „M isik" und „Kunst".

3. Naturwissenschaften mit den Heften „Na-
turwissenschaft", „Forstwissenschaft" und
„Landwirtschaft".

4. Technik mit den Heften „Architektur",
„Berg- und Hüttenwesen", „Elektrotech-
nik", „Flugzeugbau", „Maschinenbau",
„Schiffbau" und „Vermessungswesen".

5. Wehrmacht mit dem Heft „Hochschulberufe
in der Wehrmacht".

Von den 21 Heften sind bisher erschienen:
„Veterinärmedizin", „Pharmazie", „Forstwissen-
schaft", „Landwirtschaft", „Rechtswissenschaft"
und „Allgemeine Grundlagen".

Jedes Einzelheft enthält in einem Abschnitt
„Berufliches Schaffen" ein von einem führen-
den Manne aus dem betreffenden Fachgebiet
gezeichnetes Berufsbild, das dem Ratsuchenden
©inen eindrucksvollen Einblick in Arbeits- und
Aufstiegsmöglichkeiten des Berufes gibt, und
das ihn über die Anforderungen, die der Be-
ruf an den Menschen stellt, unterrichtet.

Besonderer Dank gebührt dem Herausgeber

für die Zusammenfassung der für alle Fach-
richtungen gemeinsamen Bestimmungen in
einem Heft „Allgemeine Grundlagen". Das
Heft, dem die Gesetze des deutschen Studenten
vorangestellt sind, vermittelt jedem Ratsuchen-
den schnell einen Überblick über die allgemei-
nen Voraussetzungen zum Studium, Förderungs-
möglichkeiten, Auslandsstudium und über stu-
dentische Selbsterziehung und Selbstverwal-
tung. Von besonderer Wichtigkeit ist zweifel-
los die Zusammenstellung sämtlicher Bestim-
mungen für die Erlangung der Hochschulreife
außerhalb der höheren Schule. Diese und die
Bestimmungen über das Langemarck-Studium,
die ebenfalls in den „Allgemeinen Grundlagen"
enthalten sind, verdienen größte Beachtung all
derer, denen der soziale und Leistungsaufstieg
unserer fähigen jungen Arbeiter, Bauern, Hand-
werker und Kaufleute am Herzen liegt.

Den Forderungen der Zeit nach einem zahl-
reichen Stand tüchtiger Fachschulingenieure
entsprechend, hat der Herausgeber in einem
besonderen Abschnitt der „Allgemeinen Grund-
lagen" alles für den Fachschulstudenten Wis-
senswerte zusammengestellt, wobei besonders
die Möglichkeiten des Uberganges von der
Fach- auf die Hochschule bei Erfüllung be-
stimmter Voraussetzungen (Prädikatsexamen
an der Fachschule) interessieren dürften.

Außer all diesen die berufliche Ausbildung
unmittelbar betreffenden Abschnitten des Heftes
„Allgemeine Grundlagen" dürfte die Zusammen-
stellung aller die studentische Selbstverwal-
tung betreffenden Bestimmungen von Interesse
sein. Hier kann sich der angehende Student
genauestens über alles unterrichten, was die
Deutsche Studentenschaft und den National-
sozialistischen Studentenbund betrifft.

Wir sind überzeugt, daß das Handbuch der
akademischen Berufsausbildung eine wesent-
liche Lücke in unserem berufskundlichen
Schrifttum ausfüllt, und daß es allen, die sich
mit der akademischen Berufsausbildung be-
fassen, wertvolle Dienste leisten wird.

Seite 4 / Die Bewegung / Ende Oktober 1943
 
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