AUKTIONS-BEDINGUNGEN
IIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIM
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen
sofortige Barzahlung bei Uebernahme, die so-
gleich nach Beendigung der Versteigerung zu erfolgen
hat. Auf die Zuschlagspreise zahlen die Käufer zehn
vom Hundert. Das geringste zulässige Gebot ist
1 M., von 100 M. an aufwärts wird mit 5 M., von 500 M.
an mit 10 M., von 1000 M. an mit 50 M. mindestens
gesteigert. — Kann eine Meinungsverschiedenheit
über den Zuschlag nicht sofort entschieden werden, so
wird die Nummer nochmals ausgeboten. — Wenn
mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach
Schluß der Versteigerung gegen Zahlung in Empfang
zu nehmen. Garantie für Aufbewahrung gekaufter
Nummern kann in keiner Weise übernommen werden.
Da Jedermann durch die öffentliche Ausstellung der
Sammlung Gelegenheit geboten ist, sich von der Be-
schaffenheit der ausgebotenen Kunstobjekte und ihrer
Uebereinstimmung mit der Katalogbeschreibung zu
unterrichten, so können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlage unter keinerlei Begründung Berücksichti-
gungfinden.—Auswärtige Kunstfreunde bitten wir, sich
wegen Ansichtssendungen rechtzeitig an uns zu wen-
den, damit ihren Wünschen Rechnung getragen werden
kann. Die Versendung geschieht in beiden Rich-
tungen auf Rechnung und Gefahr des Auftrag-
gebers. Mappen werke werden z. Ansicht nicht versandt
■MiaimriiiimuiiiuiiHiHJiiiiintiuuMHiiMiiiiitiiiiiniiuimiiniiHiiuuiiiHiiiHiiiHHmnmidiiiiiuumiiiiitiiiiiHiinuiuHtiiiiu
BESICHTIGUNG DER SAMMLUNG
Freitag, 21. November von 9 Uhr vormittags bis 7 Uhr
abends, Sonntag, den 23. November von 11—2 Uhr,
THOMASRING 22
AUFTRÄGE
übernehmen die bekannten Kunst- u. Buchhandlungen
des In- und Auslandes, wie auch die unterzeichnete
Kunsthandlung, die auch bereitwilligst jede auf die
Versteigerung bezügliche Auskunft erteilt
P.H.Beyer&Sohn, Kunsthandlung
Leipzig, Thomasring 22, Fernruf Nr. 4603
IIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIIIIIIIIIIIIIIHIIIIIM
Die Versteigerung geschieht ohne Ausnahme gegen
sofortige Barzahlung bei Uebernahme, die so-
gleich nach Beendigung der Versteigerung zu erfolgen
hat. Auf die Zuschlagspreise zahlen die Käufer zehn
vom Hundert. Das geringste zulässige Gebot ist
1 M., von 100 M. an aufwärts wird mit 5 M., von 500 M.
an mit 10 M., von 1000 M. an mit 50 M. mindestens
gesteigert. — Kann eine Meinungsverschiedenheit
über den Zuschlag nicht sofort entschieden werden, so
wird die Nummer nochmals ausgeboten. — Wenn
mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach
Schluß der Versteigerung gegen Zahlung in Empfang
zu nehmen. Garantie für Aufbewahrung gekaufter
Nummern kann in keiner Weise übernommen werden.
Da Jedermann durch die öffentliche Ausstellung der
Sammlung Gelegenheit geboten ist, sich von der Be-
schaffenheit der ausgebotenen Kunstobjekte und ihrer
Uebereinstimmung mit der Katalogbeschreibung zu
unterrichten, so können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlage unter keinerlei Begründung Berücksichti-
gungfinden.—Auswärtige Kunstfreunde bitten wir, sich
wegen Ansichtssendungen rechtzeitig an uns zu wen-
den, damit ihren Wünschen Rechnung getragen werden
kann. Die Versendung geschieht in beiden Rich-
tungen auf Rechnung und Gefahr des Auftrag-
gebers. Mappen werke werden z. Ansicht nicht versandt
■MiaimriiiimuiiiuiiHiHJiiiiintiuuMHiiMiiiiitiiiiiniiuimiiniiHiiuuiiiHiiiHiiiHHmnmidiiiiiuumiiiiitiiiiiHiinuiuHtiiiiu
BESICHTIGUNG DER SAMMLUNG
Freitag, 21. November von 9 Uhr vormittags bis 7 Uhr
abends, Sonntag, den 23. November von 11—2 Uhr,
THOMASRING 22
AUFTRÄGE
übernehmen die bekannten Kunst- u. Buchhandlungen
des In- und Auslandes, wie auch die unterzeichnete
Kunsthandlung, die auch bereitwilligst jede auf die
Versteigerung bezügliche Auskunft erteilt
P.H.Beyer&Sohn, Kunsthandlung
Leipzig, Thomasring 22, Fernruf Nr. 4603