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P. H. Beyer & Sohn <Leipzig> [Hrsg.]
Versteigerung neuer Handzeichnungen, Originalgraphik ... Gemälde aus den Sammlungen S., Melbourne und N., Leipzig: 15. Juni 1931 (Katalog Nr. 61) — Leipzig, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.8244#0002
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige bare Zahlung in deutscher Reichs-
mark (4.20 = 1 $U.S.A.). Bei Zahlungsverzögerung hat der Käufer für alle
durch die Verzögerung sich ergebenden etwaigen Sohäden, besonders für
etwaige Zins- und Kursverluste aufzukommen.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Die Unterzeichnoten behalten sioh vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge
des Katalogs zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und zu teilen.
Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, von 100 Mark aufwärts um 5 Mark,
von 500 Mark aufwärts um 10 Mark mindestens, von 1000 Mark aufwärts
um 50 Mark mindestens. Kann eine Meinungsverschiedenheit über den Zu-
schlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die
fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn mehrere Personen gleich-
zeitig ein und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes keinen Erfolg hat, entscheidet das Los.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach Schluß der Ver-
steigerung in Empfang zu nehmen. Das Eigentum geht erst nach erfolgter
vollständiger Bezahlung, die Gefahr sofort naoh erfolgtem Zuschlag auf den
Käufer über. Die Aufbewahrung geschieht mit aller Sorgfalt, dooh kann
irgendwelche Haftung nioht übernommen werden. Bei Nichteingang der
vollständigen Zahlung spätestens 10 Tage naoh der Versteigerung behalten
wir uns vor, den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren, über die Stücke
anderweit zu verfügen und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu
verlangen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers.

Da durch vorherige öffentliche Besichtigung Gelegenheit ist, sich vom Zu-
stand der Stücke und der Riohtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen,
können im allgemeinen Reklamationen nach erfolgtem Zusehlag keine Be-
rücksichtigung finden, insbesondere kann die Beanstandung von
Künstlerzuschreibungen keinen Grund zur Reklamation bil-
den; letztere sind von den Vorbesitzern übernommen, soweit es sioh um
Handzeichnungen und Gemälde handelt. Eine berechtigte Reklamation
kann von uns indes in Ausnahmefällen anerkannt werden, wenn diese
innerhalb 14 Tagen nach beendeter Auktion erhoben worden ist.

Telegrafische Aufträge sind schriftlich zu bestätigen.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und aus-
schließlicher Gerichtsstand ist Leipzig.

P. H. BEYER & SOHN, LEIPZIG Cl • DITTRICHRING 22
Fernsprecher 137 03 • Bankverbindung Allgemeine Deutsohe Creditanstalt,
Abteilung Becker & Co., Hainstraße • Leipzig C 1,
Postsoheokkonto Leipzig 51327
 
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