Hinweis: Dies ist eine zusätzlich gescannte Seite, um Farbkeil und Maßstab abbilden zu können.
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der Altersgrenze auf beispielsweise 24 Jahre Härten mit
sich brächte, die nicht zu verantworten wären. Nehmen
wir z. B. an in einem Geschäft stirbt der Vater weg, wenn
der Sohn gerade erst 21 Jahre alt ist. In diesem Falle
liegt es doch im Interesse des gesamten Handwerks, wie
auch des betretenden Geschäftes, daß dem Betrieb ein
Meiste r vorsteht, kein Geselle. Es empfiehlt sich daher
den jungen Mann z u r Prüfung zuzulasse n, sonst
läge die Gefahr nahe, daß einerseits ein Pfuscher-
betrieb mehr auf der Weit wäre, denn der Geselle würde
selbstverständlich das Gewerbe auch ohne die Meister-
prüfung weiterführen. Auf der anderen Seite erscheint es
uns sehr fraglich, ob der junge Mann nach 3 Jahren noch
die Lust und die Schneid hätte, die Prüfung abzulegen.
Wenn nicht, so würde das Pfuschertum zum Schaden des
Handwerks ein dauerndes. Die Gefahr, daß der bereits mit
21 Jahren zugelassene Meister unreife Handlungen begeht,
besteht wohl sehr selten, da ihm doch in der Regel seine,
in der Geschäftsführung durch lange Jahre hindurch ver-
traute Mutter mit Rat und Tat zur Seite steht und seine
Entschlüsse und Handlungen begutachtet und verbessert.
Außer diesen Fällen gibt es aber auch Gesellen, die bereits
mit jungen Jahren einen gewissen Drang n a c h S e 1 b -
ständigkeit in sich haben, der sich, wenn er nicht
durch eine Meisterprüfung legitimiert wird, auch ohne
diese seinen Weg bahnt. Erfolg! — Ein Pfuscher, dem
kein Mensch die Ausübung des Handwerks verbieten kann
und der sich eben statt Lehrlingen eine große Anzahl
jugendlicher Arbeiter hält, ein Krebsschaden für das Hand-
werk! Hätte man diese Outsider jedoch durch frühere Zu-
lassung zur Meisterprüfung rechtzeitig in die richtigen
Bahnen gelenkt, so w’älren sie brauchbare Mitglieder
der Organisation und gute Kollegen1 geworden.
Man ersieht aus dem Vorstehenden, daß recht g e -
wichtige Gründe für und gegen ein höheres oder
niedrigeres Zulassungsalter sprechen. Es erscheint
daher als der einzig gangbare Weg, der auch1 von der
Handwerkskammer der Pfalz und anderen Kammern be-
schrittene, d i e A11 e r s g r e n z e prinzipiell mit
der B e r e c h t i g u n g zur Anleitung von
Lehrlingen zu vereinen, also auf 24 Jahre
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Vom Vergolden und Versilbern.
Der Glanz, die Schönheit und Unveränderlichkeit des
Goldes, sind neben seinem Werte die Ursachen, warum
man es auf so vielerlei Arten und Methoden zur .Anwen-
dung bringt. Daraus ergibt sich auch, daß die Kunst des
Vergoldens eine so beträchtliche Menge von Verfahrungs-
aiten umfaßt.
Nun gibt es aber auch eine Art des Vergoldens, w0
diese Bezeichnung falsch ist und lediglich nur eine Malerei
genannt werden kann, weil nur der Schein von Gold her-
vorgerufen und nur eine Farbe nachgeahmt wird.
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Kunsihandel und Bilderfabriken
im alten Holland.
Die Ausbeutung der jungen .Maler.
„Kunst ist keine Heringsware“, und doch war es gerade
die Blütezeit der holländischen Malerei, das 17. Jahrhundert,
wo man auf den Wegen zu den Jahrmärkten, besonders nach
Rotterdam, Bauernwagen antreffen konnte, welche neben
Heringstönnchen, Käsebergen und Eierkörben jene Bildchen
mit sich führten, die wir heute als Ruisdael, van Goyen, Brou-
ver u. a. nicht gerade auf dem Jahrmarkt zu kaufen pflegen.
Ueber diesen merkwürdigen Kunsthandel sind wir durch das
Tagebuch eines Augenzeugen unterrichtet, eines Engländers
namens E velin, der im Jahre 1641 Holland bereist hat. Voll
Staunen berichtet dieser, daß die Häuser wohlhabender Bauern
damals oft mit Bildermengen im Werte von 2- bis 3000 engli-
schen Pfund vollgepfropft waren und der Jahrmarkt von
Rotterdam mit Gemälden geradezu über-
schwemmt gewesen sei. Diese seltsame Erscheinung er-
klärt er damit, daß die reich gewordenen Bauern aus Mangel
an käuflichem Land ihr Geld in Bildern anlegten, „die sie dann
auf den Jahrmärkten mit großem Gewinn verkauften“. Diese
„Sammelwut“ fand sich aber erst recht bei den Bürgern und
Kaufleuten der Städte, in deren Wohnungen oft 100 bis 200
Bilder meist so dicht gedrängt hingen, daß sie die halbdunklen
Korridore und die Treppenflure der schmalen Häuser bis zum
Dach hinauf, anfüllten. Die Kunst war hier also gemeine Han-
eine frühere Zulassung notwendig machen, die Kan-
didaten bereits von der Vollendung des
21. Lebensjahres ab zur Meisterprüfung
z u z u 1 a s s e n.
Das Handwerk des B i 1 d e r e i n r a h m e r s u n d
V e r g o I d e r s erfordert eine besonders e i n g e h e n d e
Ausbildung deshalb, weil hier n i c h t n u n h a n d -
werk liehe Fertigkeiten, sondern vor allem
K u n s t v e r s t ä n d n i s , G es c h m a c k und histo-
rische Bildung notwendig sind. Daraus ergibt sich,
daß der Geselle, den die rein handwerkliche Be-
fähigung zum Meister hat, noch lange "keiner ist. Er muß
erst einmal etwas von der Welt sehen, seinen Geschmack
und sein Kunstverständnis fortbilden, und zwar durch Be"
such der großen Galerien, Tältigkeit bei bedeutenden
Kunsthandlungen usw. So wird er allmählich ein wahrer
Meister und ein brauchbares Mitglied seines Berufsstandes
werden. Die ganze Situation im Vergolder- und Ein-
rahmergewerbe ist zur Zeit so, daß sich m u r der w i r k -
lieh tüchtige Fachmann ’b e h a u p t e n kann-
Alle Existenzen, die dieses Prädikat nicht verdienen, .werden
allmählich von der Bildfläche verschwin-
den.