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Sommer, Gustav
Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen (Band 1): Die Kreise Zeitz, Langensalza, Weissenfels, Mühlhausen und Sangerhausen — 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.41153#0177
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Thamsbrück.

einem westlich etwas steil abfallenden Gypsberge, an einer Stelle, wo auf eine
lange Strecke des Flusses der einzige, also sehr wichtige Uebergangspunkt war.
Die hier wohl schon sehr frühzeitig errichtete Brücke wurde durch Befestigungen
geschützt, und in einer Urkunde von 1288 nennen sich die „cives munitionis
Thungisbrucken“, und in einer anderen von 1291, die durch das Siegel der „Uni-
versitas et municio“ bekräftigt wurde, bezeichnen sich die Aussteller „Theodericus
dictus apud ecclesiam et Gisilerus dictus apud ecclesiam (2 Brüder) et lodwicus
de vbeche“ als „milites in Thungesbrucken. “ Ein Siegel der „civitas Thungis-
brucken“ kommt 1296 vor, wo der Ort also bereits Stadtrecht besessen haben muss;
ein „oppidum Th.“ wird 1323 erwähnt. — Das Vorhandensein einer landesherr-
lichen Burg (Tlmngisborck) wird durch den in der Bergkirche zu Langensalza be-
findlichen Leichenstein des Ditericus de Salza (f 1308) — oben S. 49 Fig. 32 —
bekundet, auf welchem der Verstorbene als „castellanus in Thungisborckin“ be-
zeichnet wird. 1323 ist Dietrich von Weberstedt Vogt (advocatus) in Thungis-
brucken, 1328 ist Theodericus de Besä advocatus castri Thungisbrucken, und 1340
erscheint Heinrich, „dictus boy der kerchen“ als „castrensis“ (Burgmann) in Th.“;
in einer Kaufverhandlung vor den Rathsmeistern (proconsules) der Stadt, und als
Zeugen werden Jon von Lengefeld und Dietrich von Salza „castrenses“ daselbst,
genannt. 1344 kommen „Scheppfen und Heymburgen“ der Stadt vor.
Thamsbrück wrar einer der vier Dingstühle Thüringens; 1291 wird ein Kauf
„in plebiscito“ vor dem Ding der Bürger in Thungisbrucken verhandelt, 1304
geschieht Gleiches „in forensi plebiscito“ vor dem Marktding, und 1443 kommen
der herzogl. Richter, der Fronbote, die zwei Rathsmeister, der Kämmerer und drei
Dingpflichtige „an gehegter Bank“ vor.
Das Thamsbrück gegenüber, am anderen Flussufer belegene Kloster Homburg*)
hatte Besitzungen in der Stadt und stand mit derselben im häufigen Geschäfts-
verkehr. Das Kloster erwirkte sich 1339 die landesherrliche Erlaubniss, den Otmar-
bach , der bei Thungesbrucken fliesst, in und durch das Kloster zu leiten, „ohne
Schaden Andrer“, die ihm 1420 bestätigt wurde.

b.

Fig. 5S.

a.


Schutzpatron der Stadt ist der Ritter S. Georg; er erscheint über eine Brücke
reitend auf dem Stadtwappen, wie dasselbe unter dem kursächsischen Wappen mit
der Ueberschrift A(ugust) . H(erzog) . Z(u) . S(achsen) . THAMSB. und unten mit
der Jahreszahl 1557 am östlichen, dem sogen. Steinthore auf einem eingemauerten

*) Vergl. die Urkunden des Klosters Homburg, in den N. M. VIII. 2. S. 103 No. 110 f.
und S. 108 —124 No. 129—108, woraus die obigen geschichtlichen Notizen entnommen sind.
 
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