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Auktionsbedingungen.

Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
lo°/o zu entrichten.

Das geringste zulässige Gebot ist i Mark, über den Betrag von
ioo Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern ausser-
halb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern
zusammen zu nehmen und Nummern zu teilen.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.

Da Gelegenheit geboten ist, an den Besichtigungstagen sich von
dem Zustand der Stücke und von der Richtigkeit der Katalogangaben
zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag
nicht berücksichtigt werden.

Die Aufträge erbitte ich möglichst zeitig und mit direkter Post.

Die Erwerbungen anwesender Käufer übernehme ich nur dann
zur Aufbewahrung, wenn mir sämtliche Nummern sofort nach
dem Zuschlag übergeben werden, jedoch ohne Garantie.

C. G. B oerner.
 
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