AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Pro-
zent zu entrichten.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über 100 Mark wird
um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zu-
schlag nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so
wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung
in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung ver-
kaufter Nummern kann in keiner "Weise übernommen werden.
Aufträge übernehme ich gegen übliche Berechnung zu gewissen-
hafter Ausführung.
Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen so-
wie durch Ansichtssendungen von dem Zustand der Stücke und
der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Rekla-
mationen keinerlei Berücksichtigung finden.
C. G. BOERNER
Die Versteigerung geschieht gegen bare Zahlung.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Pro-
zent zu entrichten.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über 100 Mark wird
um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zu-
schlag nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so
wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung
in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung ver-
kaufter Nummern kann in keiner "Weise übernommen werden.
Aufträge übernehme ich gegen übliche Berechnung zu gewissen-
hafter Ausführung.
Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen so-
wie durch Ansichtssendungen von dem Zustand der Stücke und
der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Rekla-
mationen keinerlei Berücksichtigung finden.
C. G. BOERNER