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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Ausgewählte Blätter des XVI., XVII. und XVIII. Jahrhunderts aus einer Privatsammlung: Versteigerung 27. Mai 1925 (Katalog Nr. 146a) — Leipzig, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.23559#0009
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Goldmark gegen sofortige bare Zahlung in
deutscher Reichswährung. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für
alle durch die Verzögerung für die Versteigerungsfirma sich ergebenden etwaigen
Schäden, in Sonderheit für etwaige Zins- und Kursverluste aufzukommen.

*

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15°/0 zu entrichten.

*

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder
schriftliche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der
Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbe-
kannte Bieter haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legi-
timieren. *

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

*

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihen-
folge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Num-
mern zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark
aufwärts um fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens zehn
Mark und von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.

*

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer
nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein
und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

*

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang
zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann
in keiner Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf
Kosten und Gefahr des Käufers.

*

Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem Zustande
der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können
Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden.

*

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließ-
licher Gerichtsstand ist Leipzig.

-

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aj

C. G. BOERNER
 
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