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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Kupferstiche des XV. bis XVIII. Jahrhunderts: dabei die Sammlung von Passavant-Gontard, Frankfurt a. M. ; Dubletten der Staatlichen Graphischen Sammlung auf der Veste Koburg ; Ornamentstich-Dubletten aus der Staatlichen Kunstbibliothek Berlin und andere Beiträge aus in- und ausländischen Museen und Sammlungen ... ; Versteigerung am Freitag und Sonnabend, den 10. und 11. Mai 1929, am Montag, den 13. Mai 1929 und am Mittwoch, den 15. Mai 1929 (Katalog Nr. 161) — Leipzig, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.16444#0004
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige bare Zahlung in deutscher
Reichswährung. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Ver-
zögerung für die Versteigerungsfirma sich ergebenden etwaigen Schäden, insonder-
heit für etwaige Zins- und Kursverluste, aufzukommen.

ik

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15°/0 zu entrichten.



Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schrift-
liche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion ent-
sprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter
habensichbereitsvorderSitzungbeiderAuktionsleitungzulegitimieren.



Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über. ^

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des
Katalogs zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen. Ge-
steigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um fünf Mark,
von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens zehn Mark und von tausend Mark
aufwärts um mindestens fünfzig Mark. *

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwi-
schen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals aus-
geboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt,

entscheidet das Los. .



Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner
Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Ge-
fahr des Käufers. .

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den Besichtigungs-
tagen von dem Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu über-
zeugen, können im afigemeinen Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden; in
Ausnahmefällen wird die Versteigerungsfirma eine berechtigte Reklamation anerkennen,
wenn diese binnen vierzehn Tagen nach Schluß der Auktion erhoben worden ist.

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Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Leipzig. C. G. BOERNER

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