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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Kupferstiche, Radierungen und Holzschnitte des XV. bis XVII. Jahrhunderts: dabei ein Beitrag aus der Sammlung des Königs Friedrich August II. von Sachsen ( 1854) und andere Besitze ; ausgewählte und kostbare Blätter von Dürer und Rembrandt ; ein Ostade-Werk mit feinen Frühdrucken ; Sammlung prachtvoller kolorierter Holzschnitte aus Inkunabeln und Holzschnittbüchern ; Versteigerung am Mittwoch, dem 1. Dezember 1937 (Katalog Nr. 196) — Leipzig, 1937

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https://doi.org/10.11588/diglit.5605#0006
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige bare
Zahlung.

Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach Bezahlung ausgehändigt. Bei
Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzögerung für die Ver-
steigerungsfirma und ihre Auftraggeber sich ergebenden Schäden, insbesondere
etwaige Zins- und Kursverluste aufzukommen.

Auslandszahlungen haben in Devisen, in Markschecks oder Überweisungen zu erfolgen.
Die Annahme von Reichsmarknoten aus dem In- oder Auslande als Bezahlung eines
Ausländers ist ohne Genehmigung verboten.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung
hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.

*

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über. *

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach erfolgter Zahlung in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern können wir in keiner Weise
übernehmen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Er wird
gebeten, die Versendungsart anzugeben. Die Transportversicherung geht zu
Lasten des Käufers. *

Der Auktionator behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu
versteigern, zusammenzunehmen oder zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark,
von hundert Mark aufwärts um mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um
mindestens zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.



Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Kann eine
entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten
beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder
mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

*

Durch die öffentliche Besichtigung ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke
Zu überzeugen, auch erteilen wir gern vorher schriftliche Auskunft darüber. Reklamationen an-
wesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlage keine Berücksichtigung finden. Reklamati-
onen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.



Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.

*

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist Leipzig.

Dr. Hans Boerner. Dr. Wolfgang Boerner.
 
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