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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Kupferstiche alter Meister: Dürer, Rembrandt ; Versteigerung am Dienstag, den 24. Mai 1938 (Katalog Nr. 198) — Leipzig, 1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.5415#0005
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige
bare Zahlung.

Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach Bezahlung ausge-
händigt. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Ver-
zögerung für die Versteigerungsfirma und ihre Auftraggeber sich ergebenden
Schäden, insbesondere etwaige Zins- und Kursverluste, aufzukommen.

Auslandszahlungen haben in Devisen, in Markschecks oder Uberweisungen zu erfolgen.
Die Annahme von Reichsmarknoten aus dem In- oder Auslande als Bezahlung
eines Ausländers ist ohne Genehmigung verboten.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15°^ zu entrichten.

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende
Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich
bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach erfolgter Zahlung in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern können wir in keiner
Weise übernehmen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Er
wird gebeten, die Versendungsart anzugeben. Die Transportversicherung
geht zu Lasten des Käufers.

Der Auktionator behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu
versteigern, zusammenzunehmen oder zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark,
von hundert Mark aufwärts um mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um
mindestens zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.

Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Kann eine
entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Be-
teiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei
oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur
Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

Durch die öffentliche Besichtigung ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der
Stücke zu überzeugen, auch erteilen wir gern vorher schriftliche Auskunft darüber. Rekla-
mationen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung
finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach Er-
halt der Stücke erfolgen.

Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist Leipzig. Dr. Hans Boerner. Dr. Wolfgang Boerner.
 
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