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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Deutsche Handzeichnungen des XIX. Jahrhunderts aus verschiedenem Besitz: dabei ein Partie von Zeichnungen aus der nachgelassenen Sammlung des Prinzen Johann Georg Herzog zu Sachsen ; Romantiker und Nazarener ; einige Alte Meister des XV. - XVIII. Jahrhunderts ; Versteigerung am Donnerstag, den 8. Mai 1941 (Katalog Nr. 204) — Leipzig, 1941

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https://doi.org/10.11588/diglit.5175#0007
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VERS TEIGE RUNGSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichs Währung gegen sofortige bare
Zahlung. Der Versteigerer ist unmittelbarer Stellvertreter der Auftraggeber.
Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzögerung für die
Versteigerungsfirma und ihre Auftraggeber sich ergebenden Schäden, insbesondere
etwaige Zins-und Kursverluste, aufzukommen. Ersteigertes Auktionsgut wird
nur nach Bezahlung ausgehändigt.

Auslandszahlungen haben in Devisen, in Markschecks oder Überweisungen zu erfolgen. Die
Annahme von Reichsmarknoten aus dem In- oder Auslande als Bezahlung eines Aus-
länders ist ohne Genehmigung verboten. ^

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung
hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter werden ersucht, sich
bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung vorzustellen.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über. ^

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach erfolgter Zahlung in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern können wir in keiner Weise
übernehmen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Er wird
gebeten, die Versendungsart anzugeben. Die Transportversicherung geht zu
Lasten des Käufers. *

Der Auktionator behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu
versteigern, zusammenzunehmen oder zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark,
von hundert Mark aufwärts um mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um
mindestens zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.



Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Ver-
steigerer kann als Vertreter seiner Auftraggeber die Erteilung des Zuschlages sich vorbehalten
oder verweigern.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den
Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei
oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Ab-
gabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

*

Durch die öffentliche Besichtigung ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke
und der Zuverlässigkeit der Künstlerzuschreibungen zu überzeugen, auch erteilen wir gern
vorher schriftliche Auskunft darüber. Reklamationen anwesender Käufer können nach erfolgtem
Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Reklamationen auswärtiger Auftraggeber müssen inner-
halb acht Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.

Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
Leipzig. ^ Hans Boerner. Dr. Wolfgang Boerner.
 
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