Auktions~Bedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in
Schweizer Währung, die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein
Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten.
Das geringste Gebot bis zu Fr. 100.— ist Fr. 1.— und von
Fr. 100.- an Fr. 5.-.
Die Unterzeichneten behalten sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Reihenfolge der Katalognummern ausnahmsweise
zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau eingehallen
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem
sie sich zurzeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlage können nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte
zur Besichtigung ausgestellt waren. Die im Kataloge enthaltenen
Angaben und Beschreibungen werden nicht gewährleistet.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation zu
übernehmen und den Steigerungspreis hierfür inklusive des Aufgeldes
an Salon Bollag zu leisten, widrigenfalls sich die Versteigerer das Recht
vorbehalten, die ausgesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Ge*
fahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers.
Ein eventueller Versand der erstandenen Objekte erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Käufers. Für eventuelle Beschädigungen und Verz-
inste übernehmen Unterzeichnete keinerlei Haftpflicht.
Die katalogisierten Gegenstände sind ab Dienstag den 16. bis
Mittwoch den 24. April von vormittags 10 bis nachmittags 6 Uhr
zur Besichtigung ausgestellt.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver«
lässige Kommissäre auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen
Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und die Beiwohnung der
Auktion gestattet. „..........____
SCI ^BIBLIOTHEK jc f D u *7.. ■ \
Telephon: oalon Dollag, Zäunen
Selnau 42- 44 BAHNHOFSTRASSE 11
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in
Schweizer Währung, die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein
Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten.
Das geringste Gebot bis zu Fr. 100.— ist Fr. 1.— und von
Fr. 100.- an Fr. 5.-.
Die Unterzeichneten behalten sich vor, Posten zu trennen oder zu
vereinigen und die Reihenfolge der Katalognummern ausnahmsweise
zu unterbrechen. Das Tagesprogramm wird jedoch genau eingehallen
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem
sie sich zurzeit der Auktion befinden. Reklamationen nach erfolgtem
Zuschlage können nicht berücksichtigt werden, da sämtliche Objekte
zur Besichtigung ausgestellt waren. Die im Kataloge enthaltenen
Angaben und Beschreibungen werden nicht gewährleistet.
Die Ansteigerer haben ihre Ankäufe nach jeder Vakation zu
übernehmen und den Steigerungspreis hierfür inklusive des Aufgeldes
an Salon Bollag zu leisten, widrigenfalls sich die Versteigerer das Recht
vorbehalten, die ausgesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu verkaufen.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Ge*
fahr des Steigerers über. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern
geschieht mit möglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Steigerers.
Ein eventueller Versand der erstandenen Objekte erfolgt auf Kosten
und Gefahr des Käufers. Für eventuelle Beschädigungen und Verz-
inste übernehmen Unterzeichnete keinerlei Haftpflicht.
Die katalogisierten Gegenstände sind ab Dienstag den 16. bis
Mittwoch den 24. April von vormittags 10 bis nachmittags 6 Uhr
zur Besichtigung ausgestellt.
Aufträge und Gebote werden angenommen und durch zuver«
lässige Kommissäre auf das Gewissenhafteste ausgeführt.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen
Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und die Beiwohnung der
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