Auhtions-Bedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzah-
lung in Schweizer Währung, die Ersteher haben auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten.
Die Unterzeichneten behalten sich vor, Posten zu tren-
nen oder zu vereinigen und die Reihenfolge der Katalog-
nummern ausnahmsweise zu unterbrechen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verhauft,
in dem sie sich zurzeit der Auhtion befinden. Reklama-
tionen nach erfolgtem Zusdilage hönnen nicht berüchsich-
tigt werden, da sämtliche Objehte zur Besichtigung aus-
gestellt waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben
und Besdireibungen werden nicht gewährleistet.
Die Ansteigerer haben ihre Anhäufe nach jeder Va-
hation zu übernehmen und den Steigerungspreis hierfür
inhlusive des Aufgeldes an Salon Bollag zu leisten, wi-
drigenfalls sidi die Versteigerer das Recht vorbehalten,
die ausgesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder
zu verhaufen.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Redmung
und Gefahr des Steigerers über und müssen bis späte-
stens Dienstag den 18. Dezember aus dem derzeitigen
Auhtionslohal entfernt werden.
Für eventuelle Beschädigungen und Verluste über-
nehmen Unterzeichnete heinerlei Haftpflicht.
G. & L. BOLLAG
Telegramme: BollagarL Ziiridi - Telephon Selnau 4244
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzah-
lung in Schweizer Währung, die Ersteher haben auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten.
Die Unterzeichneten behalten sich vor, Posten zu tren-
nen oder zu vereinigen und die Reihenfolge der Katalog-
nummern ausnahmsweise zu unterbrechen.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verhauft,
in dem sie sich zurzeit der Auhtion befinden. Reklama-
tionen nach erfolgtem Zusdilage hönnen nicht berüchsich-
tigt werden, da sämtliche Objehte zur Besichtigung aus-
gestellt waren. Die im Kataloge enthaltenen Angaben
und Besdireibungen werden nicht gewährleistet.
Die Ansteigerer haben ihre Anhäufe nach jeder Va-
hation zu übernehmen und den Steigerungspreis hierfür
inhlusive des Aufgeldes an Salon Bollag zu leisten, wi-
drigenfalls sidi die Versteigerer das Recht vorbehalten,
die ausgesteigerten, nicht in Empfang genommenen Gegen-
stände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder
zu verhaufen.
Die Gegenstände gehen beim Zuschlag in Redmung
und Gefahr des Steigerers über und müssen bis späte-
stens Dienstag den 18. Dezember aus dem derzeitigen
Auhtionslohal entfernt werden.
Für eventuelle Beschädigungen und Verluste über-
nehmen Unterzeichnete heinerlei Haftpflicht.
G. & L. BOLLAG
Telegramme: BollagarL Ziiridi - Telephon Selnau 4244