AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung. Die Ersteher
haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten. Die
in diesem Katalog enthaltenen Züschreibungen sind mit bestem Wissen und
Gewissen gegeben, können jedoch nicht gewährleistet werden. Die Objekte
sind nach erfolgtem Zuschlag Eigentum der Ersteigerer. Die unterzeichneten
Leiter der Auktion sind damit jeder weiteren Haftpflicht entbunden.
G. 8, L. BOLLAG • ZÜRICH
AUKTION
Samstag, den 21. April 1934,
nachmittags 2.30 bis ca. 5.30 Uhr
Bei den Größenangaben bezeichnet die erste Zahl
die Höhe, die zweite die Breite des Bildformates
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung. Die Ersteher
haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu entrichten. Die
in diesem Katalog enthaltenen Züschreibungen sind mit bestem Wissen und
Gewissen gegeben, können jedoch nicht gewährleistet werden. Die Objekte
sind nach erfolgtem Zuschlag Eigentum der Ersteigerer. Die unterzeichneten
Leiter der Auktion sind damit jeder weiteren Haftpflicht entbunden.
G. 8, L. BOLLAG • ZÜRICH
AUKTION
Samstag, den 21. April 1934,
nachmittags 2.30 bis ca. 5.30 Uhr
Bei den Größenangaben bezeichnet die erste Zahl
die Höhe, die zweite die Breite des Bildformates