AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung. Die
Ersteher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 15 Prozent
zu entrichten. Die in diesem Katalog enthaltenen Zuschreibungen
sind mit bestem Wissen und Gewissen gegeben, können jedoch
nicht gewährleistet werden. Die Objekte sind nach erfolgtem
Zuschlag Eigentum der Ersteigerer. Die unterzeichneten Leiter
der Auktion sind damit jeder weiteren Haftpflicht entbunden.
G. & L. BOLLAG - ZÜRICH
AUKTION
Freitag den 20. Juni 1941, 15 Uhr
Bei den Grössenangaben bezeichnet die erste Zahl
die Höhe, die zweite die Breite des Bildformates
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung. Die
Ersteher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 15 Prozent
zu entrichten. Die in diesem Katalog enthaltenen Zuschreibungen
sind mit bestem Wissen und Gewissen gegeben, können jedoch
nicht gewährleistet werden. Die Objekte sind nach erfolgtem
Zuschlag Eigentum der Ersteigerer. Die unterzeichneten Leiter
der Auktion sind damit jeder weiteren Haftpflicht entbunden.
G. & L. BOLLAG - ZÜRICH
AUKTION
Freitag den 20. Juni 1941, 15 Uhr
Bei den Grössenangaben bezeichnet die erste Zahl
die Höhe, die zweite die Breite des Bildformates