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M (o) W
durch König Philipp den Andern in Spanien
an die Florentiner verkaufft worden, e) l-i-
^orno, ein freyer Hafen, zum Groß-Hertzog-
thum Florenh gehörig, welcher in Zeitungen
gar offte vorkömmt, k) Die JnsulLlva, und
der brsto 6ellj?rT66ü gehöret so schon nach
Neapolis.
§. i s. Und das waren denn die Länder, wel-
che das Haus von Bourbon gegenwärtig besitzet,
und die es in Italien bey ietziger Verfassung des
Durchlauchtigsten Ertz-Hauses Oesterreich durch
Gewalt der Waffen noch einzunehmen gedencket,
daher ich solche Jtaliänische Staaten gantz kirch-
lich mit beschrieben habe. Doch ich gehe nun
weiter, und zeige auch im
Dritten Capitel,
Des Hauses von Bourbon Ein«
künffce und Vermögen.
8
§. I.
8lJer muß man nun die drey unterschiede^
Wi nen Linien des Hauses von Bourbon aber-
mals wohl unterscheiden und aus einan-
der sehen, und eines reden 8ouverain8 Einkünffte
besonders betrachten, und da kömmt nun
e. I) Das Einkommen und Vermögen des
AoniZs von Lranckreich vor, und da ist ge-
wiß, daß grosse, fruchtbare und glückselige Länder
auch ihrem 5ouversin vieles zinsen und eintragen
können. Uonlieur le Ooix in seiner allgemei-
nen Erd-Beschreibung von Frankreich insge-
L 4 wem
M (o) W
durch König Philipp den Andern in Spanien
an die Florentiner verkaufft worden, e) l-i-
^orno, ein freyer Hafen, zum Groß-Hertzog-
thum Florenh gehörig, welcher in Zeitungen
gar offte vorkömmt, k) Die JnsulLlva, und
der brsto 6ellj?rT66ü gehöret so schon nach
Neapolis.
§. i s. Und das waren denn die Länder, wel-
che das Haus von Bourbon gegenwärtig besitzet,
und die es in Italien bey ietziger Verfassung des
Durchlauchtigsten Ertz-Hauses Oesterreich durch
Gewalt der Waffen noch einzunehmen gedencket,
daher ich solche Jtaliänische Staaten gantz kirch-
lich mit beschrieben habe. Doch ich gehe nun
weiter, und zeige auch im
Dritten Capitel,
Des Hauses von Bourbon Ein«
künffce und Vermögen.
8
§. I.
8lJer muß man nun die drey unterschiede^
Wi nen Linien des Hauses von Bourbon aber-
mals wohl unterscheiden und aus einan-
der sehen, und eines reden 8ouverain8 Einkünffte
besonders betrachten, und da kömmt nun
e. I) Das Einkommen und Vermögen des
AoniZs von Lranckreich vor, und da ist ge-
wiß, daß grosse, fruchtbare und glückselige Länder
auch ihrem 5ouversin vieles zinsen und eintragen
können. Uonlieur le Ooix in seiner allgemei-
nen Erd-Beschreibung von Frankreich insge-
L 4 wem