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Braun, Edmund Wilhelm
Ein Trierer Sacramentar vom Ende des X. Jahrhunderts: (Universitätsbibl. Freiburg i. B. MS. 360a) — Heidelberg, 1895

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https://doi.org/10.11588/diglit.71629#0032
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Chrysanthus und Barbara, also derselben Heiligen, welche der auf fol 68b
befindliche Eintrag aus dem Anfang des 11. Jahrli. aufzählt. Also ein
schlagender Beweis, dass die ursprünglich in Trier (St. Maximin) ge-
schriebene Handschrift entweder nach München-Gladbach von Sandrad
gleich mitgenommen oder später nachgeschickt wurde. Letzteres ist
anzunehmen, da nach stilistischen und paläographischen Gründen zu
schliessen, der Codex nach 972 entstanden ist. Im Anfänge des 11.
Jahrh. fügte man dann den auf die Gründung bezüglichen oben er-
wähnten Eintrag hinzu.
Bäumer (Historisches Jahrbuch d. Görresgesellschaft XIV 1893.
S. 241 ff, „Über das sog. Sacramentarium Gelasianum“ S. 245) erwähnt
einen Züricher Codex, den Gerbert (Monum. vet. lit. Alem. I, 1. praef.
fol VI, VIII) stark benutzt hat. Jetzt ist dieser Codex nicht mehr in
Zürich, wie Bäumer u. Wilson (The Gelasian sacramentary Oxford 1894)
bezeugen, an seiner Stelle liegt ein Convolut wertloser Schriftstücke mit
einem einliegenden Briefe von Gerberts Hand, der unter anderem die
Worte enthält: „Ego remitto vobis codicem extraordinarium etc." Es
geht daraus hervor, dass Gerbert, ob mit Absicht oder aus Versehen,
den Codex zurückbehielt und statt seiner eine andere Hs. schickte. Die
Untersuchung eines Liturgikers würde ergeben, ob meine Vermutung, dass
der Codex Turicensis Gerberts und das Freiburger Sacramentar 360a
aus dem Nachlasse Hugs identisch sind. Auf jeden Fall aber ist eine
Untersuchung des Codex von liturgischem Standpunkte aus äusserst
wichtig und zu empfehlen.
F. X. Kraus hat seinem Aufsatze über die Wandgemälde von
San Angelo in Formis bei Capua1) eine Einleitung vorausgeschickt, die
in übersichtlicher Weise die bisherigen wissenschaftlichen Ergebnisse
über die Kunst des 10. Jahrhunderts darlegt und zugleich eine kurze
Charakteristik dieser Kunst entwirft. Er hat als die drei Mächte, nach
welchen sich das Kunst- und Kulturleben zwischen 800 und 1000 orien-
tierte, den Hof der Karolinger, den der Ottonen und den Benediktiner-
orden bezeichnet; dabei gewinnt letzterer noch die verstärkte Bedeutung,
auch die Anregungen der beiden ersteren Faktoren verwirklicht zu
haben. Springer2) hat mit Recht betont, dass es ganz unberechtigt ist,

9 Jahrbuch d. kgl. preuss. Kunstsammlgn. XIV. 1893. S. 1 ff. Vgl.
auch den interessanten kurzen Nachtrag zur Kasineser Kunst von Ebner im
Histor. Jahrb. d. Görres-Gesellsch. XV. 1894. S. 482.

2) „Über die deutsche Kunst des 10. Jahrb." Westdeut. Zeitschr. III.
1884. S, 201 ff. u. Bilder aus d, neueren Kunstgesch.2 Bonn 1886 I. S. 115 ff.
 
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