Erstes Kapitel. Die Weihe des altare fixum 669
meten Raum ständig aufgestellt war, oder ob er zur Abhaltung der Liturgie jedesmal
herbeigebracht und nach ihrer Beendigung beiseite getragen wurde. Auch wenn der
Altar stets wieder nach Gebrauch weggeschafft wurde, konnte er ebenso eine res sacra
sein wie der Kelch, den man ja auch nicht auf dem Altar stehen ließ, und der
als portator Christi sanguinis, wie ihn Optat nennt, sicher als heilig galt.
In welchem Umfange und ob überhaupt eine förmliche Altarweihe, selbst
wenn dieselbe nur in einem Segensgebet bestand, schon vor dem 4. Jahr-
hundert in Übung war, muß nach dem Gesagten dahingestellt bleiben. Un-
berechtigt wäre es, wollte man dieselbe für die vorkonstantinische Zeit ledig-
lich deshalb leugnen, weil aus dieser keine Angaben über sie vorliegen. Was
wissen wir überhaupt Genaues über die Formen und Riten, in die sich die
gottesdienstlichen Verrichtungen bis zum 4. Jahrhundert kleideten? Dürfen
wir uns aber deshalb die ganze diesem vorausgehende Zeit als liturgisches
Ödland, als Tage des liturgischen Stammeins, als eine Periode liturgischer
Unkultur vorstellen und alle Entfaltung des liturgischen Lebens und der
sakralen Riten erst vom Toleranzedikt Konstantins herleiten? Nichts wäre
unzutreffender als das. Man wußte auch schon vor diesem Zeitpunkt, was
sich in bezug auf Ort und Gerät der eucharistischen Feier gezieme, nur war
man sehr oft wegen der Zeitumstände noch nicht imstande, dasselbe zu ver-
wirklichen. Eine Notwendigkeit, eine Verpflichtung, den
Altar vor seiner Ingebrauchnahme zu weihen, bestand freilich noch nicht.
Es war das weder durch die Natur der Sache, d. i. den Charakter der Liturgie,
gefordert, noch hatte Christus ein diesbezügliches Gebot erlassen, noch gab
es schon damals eine kirchliche Bestimmung, welche die Weihe des Altares
vorschrieb.
Daß es hier und da, namentlich aber im Osten, wo das Christentum sich freier
entwickeln konnte, schon vor dem 4. Jahrhundert eine Kirch weihe gegeben haben wird,
erhellt aus des Eusebius Angaben über die kirchlichen Feierlichkeiten, unter denen
man allerorten die nach dem Toleranzedikt aus ihren Trümmern sich erhebenden
Basiliken einweihte. Denn diese Zeremonien erscheinen bei ihm keineswegs als
etwas Neues, als ein Erzeugnis aus der Zeit des Friedens, sondern als eine bekannte,
hergebrachte Sache1*, wie ja auch die Kirchen, die sie betrafen, zum großen Teil keine
Neubauten, sondern nur Erneuerungsbauten waren, Bauten, die an die Stelle von
Basiliken traten, welche in der letzten Verfolgung zerstört worden waren". Der
Unterschied zwischen früher und später bestand nicht darin, daß es vor Konstantin
noch nirgends einen Kirchweihritus gab, daß dieser vielmehr erst nach der Freigabe
des christlichen Kultus geschaffen wurde, sondern nur darin, daß man nunmehr
öffentlich und mit großer Pracht vollziehen durfte, was man sonst nur in der Stille und
im engeren Kreise der Gläubigen hatte tun können. Kannte und übte man aber, wo die
Umstände das zuließen, bereits in vorkonstantinischer Zeit eine Kirchweihe, so wird
man sicher auch den Altar, mit dem das Gotteshaus ausgerüstet sein mußte, irgendwie
in die Weihe einbezogen haben, um auch ihn für die Darbringung des eucharistischen
Piers zu heiligen. Die so hervorragende, ja geradezu zentrale Stellung, welche der
xal
Hist. eccl. 1. 10, c. 3 (Mg. 20, 848): Neu pr/v txncXov/xivats Sixoviats- (Vgl. auch des Eusebius
" r<ov JiQoriyov/iirmv kvteXeig &grioxeiai, Bericht über die Einweihung der Basilika zu
tQovytai Ts T(Sy ieg(0fl£v0)v xai foonge„eje Tynis, bei welcher er selbst die Weihepredigt
xxit)otas faoftoi, && pb, VaXuco8iaK xal hielt (L. c. c. 4 (ibid. 850).
'S AoijtaZ? tcÖv fo6&tv foiv naea&odetowv M L. c. c. 2 (ibid. 845).
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meten Raum ständig aufgestellt war, oder ob er zur Abhaltung der Liturgie jedesmal
herbeigebracht und nach ihrer Beendigung beiseite getragen wurde. Auch wenn der
Altar stets wieder nach Gebrauch weggeschafft wurde, konnte er ebenso eine res sacra
sein wie der Kelch, den man ja auch nicht auf dem Altar stehen ließ, und der
als portator Christi sanguinis, wie ihn Optat nennt, sicher als heilig galt.
In welchem Umfange und ob überhaupt eine förmliche Altarweihe, selbst
wenn dieselbe nur in einem Segensgebet bestand, schon vor dem 4. Jahr-
hundert in Übung war, muß nach dem Gesagten dahingestellt bleiben. Un-
berechtigt wäre es, wollte man dieselbe für die vorkonstantinische Zeit ledig-
lich deshalb leugnen, weil aus dieser keine Angaben über sie vorliegen. Was
wissen wir überhaupt Genaues über die Formen und Riten, in die sich die
gottesdienstlichen Verrichtungen bis zum 4. Jahrhundert kleideten? Dürfen
wir uns aber deshalb die ganze diesem vorausgehende Zeit als liturgisches
Ödland, als Tage des liturgischen Stammeins, als eine Periode liturgischer
Unkultur vorstellen und alle Entfaltung des liturgischen Lebens und der
sakralen Riten erst vom Toleranzedikt Konstantins herleiten? Nichts wäre
unzutreffender als das. Man wußte auch schon vor diesem Zeitpunkt, was
sich in bezug auf Ort und Gerät der eucharistischen Feier gezieme, nur war
man sehr oft wegen der Zeitumstände noch nicht imstande, dasselbe zu ver-
wirklichen. Eine Notwendigkeit, eine Verpflichtung, den
Altar vor seiner Ingebrauchnahme zu weihen, bestand freilich noch nicht.
Es war das weder durch die Natur der Sache, d. i. den Charakter der Liturgie,
gefordert, noch hatte Christus ein diesbezügliches Gebot erlassen, noch gab
es schon damals eine kirchliche Bestimmung, welche die Weihe des Altares
vorschrieb.
Daß es hier und da, namentlich aber im Osten, wo das Christentum sich freier
entwickeln konnte, schon vor dem 4. Jahrhundert eine Kirch weihe gegeben haben wird,
erhellt aus des Eusebius Angaben über die kirchlichen Feierlichkeiten, unter denen
man allerorten die nach dem Toleranzedikt aus ihren Trümmern sich erhebenden
Basiliken einweihte. Denn diese Zeremonien erscheinen bei ihm keineswegs als
etwas Neues, als ein Erzeugnis aus der Zeit des Friedens, sondern als eine bekannte,
hergebrachte Sache1*, wie ja auch die Kirchen, die sie betrafen, zum großen Teil keine
Neubauten, sondern nur Erneuerungsbauten waren, Bauten, die an die Stelle von
Basiliken traten, welche in der letzten Verfolgung zerstört worden waren". Der
Unterschied zwischen früher und später bestand nicht darin, daß es vor Konstantin
noch nirgends einen Kirchweihritus gab, daß dieser vielmehr erst nach der Freigabe
des christlichen Kultus geschaffen wurde, sondern nur darin, daß man nunmehr
öffentlich und mit großer Pracht vollziehen durfte, was man sonst nur in der Stille und
im engeren Kreise der Gläubigen hatte tun können. Kannte und übte man aber, wo die
Umstände das zuließen, bereits in vorkonstantinischer Zeit eine Kirchweihe, so wird
man sicher auch den Altar, mit dem das Gotteshaus ausgerüstet sein mußte, irgendwie
in die Weihe einbezogen haben, um auch ihn für die Darbringung des eucharistischen
Piers zu heiligen. Die so hervorragende, ja geradezu zentrale Stellung, welche der
xal
Hist. eccl. 1. 10, c. 3 (Mg. 20, 848): Neu pr/v txncXov/xivats Sixoviats- (Vgl. auch des Eusebius
" r<ov JiQoriyov/iirmv kvteXeig &grioxeiai, Bericht über die Einweihung der Basilika zu
tQovytai Ts T(Sy ieg(0fl£v0)v xai foonge„eje Tynis, bei welcher er selbst die Weihepredigt
xxit)otas faoftoi, && pb, VaXuco8iaK xal hielt (L. c. c. 4 (ibid. 850).
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