Wohlbegründeter Anhang, Worinnen mittels rechtlicher Außführung etwelcher pro fundamento gelegten Rechts-Sätze die der Kayserl. Freyen und des Heil. Römischen Reichs Ansee Stadt Bremen sowohlen in casu emigrationis, alß transferendae dotis & haereditatis mithin indistinctè ultrà saeculum zustehende Nachsteüer- und Abzugs-Gerechtsame ohnumbstoßlich befestiget wird: Mit fernerer Beylage sub lit. O.
— [S.l.], [ca. 1718] [VD18 14307162]
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