SA 77 Nk
Len,c) Preussen, ä) inLiefland, Jngertnann-
land und dem rußischen Antheil an Finnland, e)
Hat in Deutschland, 5) Siebenbürgen,^ und
Curland k) gleiche Rechte mit der romijch-ka-
tholischen, und alle Religionsfteyheit in den ver-
einigten Niederlanden, i) in England, K) jnr
rußischen!) und türkischen Reich; m) wird
aber in Hungarn n) und Polen o) gedruckt, und
immer mehr eingeschränkt.
-2) Erdbeschreib. Th. i. S.14z. f.
b) In diesem Reich ist schlechterdings keine aridere
gottesdienstliche Lehre und Uebung gewöhnlich, als die
evangelisch - lutherische. Eben Das. S. Z22.
c) In Schweden und Finnland wird sie seit der
Religionsvereinigung von rürz als die einzige herr-
schende Kirche angesehen; doch ist der engländischen
und rcformirten Kirche der öffentliche Gottesdienst
an gewissen Oertern zugestanden. Erdbeschreib.
Th.i. S.4Z8. 4Z9.
ä) Von den übrigen gottesdienstlichen Parteyen,
welche daselbst Religionsfreyheit haben, f. Erdbe-
schreib. Th. i. S. 87i. 872.
c) Erdbeschreib. Th. i. S. 674. 692.
s) Inlirumentum yecie Oxnabiu^. ger.^. § r.
x) Erdbeschreib. Th. 1. S. ri88.
b) als Curland sich der Krone Polen unterwarf,
war es ganz lutherisch; den itzigen Zustand der lu-
therischen Kirche daselbst lehret meine Erdbeschreib.
Th. r. E. 1044.
i) Die Lutheraner geniessen in den Stabten der
vereinigten Niederlande frcye Religionsübuttg, und
ihre
Len,c) Preussen, ä) inLiefland, Jngertnann-
land und dem rußischen Antheil an Finnland, e)
Hat in Deutschland, 5) Siebenbürgen,^ und
Curland k) gleiche Rechte mit der romijch-ka-
tholischen, und alle Religionsfteyheit in den ver-
einigten Niederlanden, i) in England, K) jnr
rußischen!) und türkischen Reich; m) wird
aber in Hungarn n) und Polen o) gedruckt, und
immer mehr eingeschränkt.
-2) Erdbeschreib. Th. i. S.14z. f.
b) In diesem Reich ist schlechterdings keine aridere
gottesdienstliche Lehre und Uebung gewöhnlich, als die
evangelisch - lutherische. Eben Das. S. Z22.
c) In Schweden und Finnland wird sie seit der
Religionsvereinigung von rürz als die einzige herr-
schende Kirche angesehen; doch ist der engländischen
und rcformirten Kirche der öffentliche Gottesdienst
an gewissen Oertern zugestanden. Erdbeschreib.
Th.i. S.4Z8. 4Z9.
ä) Von den übrigen gottesdienstlichen Parteyen,
welche daselbst Religionsfreyheit haben, f. Erdbe-
schreib. Th. i. S. 87i. 872.
c) Erdbeschreib. Th. i. S. 674. 692.
s) Inlirumentum yecie Oxnabiu^. ger.^. § r.
x) Erdbeschreib. Th. 1. S. ri88.
b) als Curland sich der Krone Polen unterwarf,
war es ganz lutherisch; den itzigen Zustand der lu-
therischen Kirche daselbst lehret meine Erdbeschreib.
Th. r. E. 1044.
i) Die Lutheraner geniessen in den Stabten der
vereinigten Niederlande frcye Religionsübuttg, und
ihre