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oder nicht die völlige Ladung hat, und also nicht
schwer genug ist, um im Laufe gewiß und gerade
zu gehen. Wenn der Schiffer, um seine Ladung
voll zu machen, von unterschiedenen Kaufleuten
Güter oder Waaren annimmt; so nennt man sol-
che Stückgüter. Aufdem mittelländischen Meer
nennet man solches, n«M dem Eemner laden.
s) DieUrsach ist, weil eine mit Scewasser ange-
füllete Tonne ohngeftbr UoooM wiegt. In diesem
Verstände bedeutet also eine Tonne kein Gesäß, son-
dern ein Gewicht.
l>) Das Wort Last hat in der Handlung noch an-
dere Bedeutungen:
1. zeigt es das größte Schiffgewicht an; ist
aber, nach Unterschied der Waaren oder Gü-,
ter und Oerter, sehr unterschieden, und be-
tragt also Zv, 40 bis 45 Centner;
s. zeigt es ein Eetreidemaaß an, welches aber
auch, nach der Perschiedenheit der Länder und
Oerter, bald größers bald kleinerist.
Handlllngs Gesellschaften.
§ 89. Dec Zweck der -Handlungs-Gesell-
schaften ist, durch das zusammengesetzte Vermö-
gen mehrerer Personen solche Handlung zu unter-
nehmen, welche die Kräfte eines einzelen Kauf-
manns übersteigt. Sie werden von den Landes-
herren , gegen gewisse Abgaben, auf eine Anzahl
Jahre octroyrc oder bestehet. Die Geldsum-
me, welche sie zum Handel bestimmen , wird in
viele kleinere Herheilet, welche man ActiM nen¬
net.