Versteigerungs-Bedingungen.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark oder ausländischen
Zahlungsmitteln mit einem Aufgeld von 25 °/o vom Erstehungspreis.
Gebote können mit einer Mindeststeigerung von
50 Pfg. bis zu M. 20.—
M. 1.— von M. 20.— „ „ 100.—
„ 5.- „* „ 100.— „ „ „ 500.-
10.— ■ „ ,, 500.— aufwärts
abgegeben werden.
Der Katalog ist mit aller Sorgfalt und Genauigkeit angefertigt. Den
Interessenten wird durch Ausstellung an den Besichtigungstagen Gelegenheit geboten,
sich von dem Zustande der einzelnen Stücke durch Augenschein zu überzeugen. Rekla-
mationen können daher nach geschehenem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Für die Echtheit sämtlicher Stücke leistet der Leiter der Auktion, sofern
nichts Gegenteiliges bemerkt wird, seinen Auftraggebern unbedingt Gewähr.
Aufträge werden unter Berechnung einer Besorgungsgebühr von 5% vom Unter-
zeichneten auf das sorgfältigste ausgeführt.
Zu allen Auskünften ist der Auktionsleiter gerne erbötig.
Ausfuhrgenehmigung nach valutastarken Ländern wird von der Ausfuhrstelle nur
erteilt, wenn die Zahlung in der Landeswährung des Käufers erfolgt. Die
Rechnungen müssen daher in der Landeswährung des Empfängers beglichen werden.
Die Umrechnung erfolgt nach dem amtlichen Tageskurs.
Conditions of Sale.
Auction against immediate payment in Goldmarks or foreign values with 25 °/o agio
upon the prices of adjudication.
No person to advance less than
50 Pfg. to M. 20.—
M. 1.— from M. 20;— „ „ 100.—
„ 5.- „ „ 100.- „ „ 500.-
„ 10.— above „ 500.—
The catalogue has been elaborated with great care and exactitude.
Düring the exhibition days purchasers will have opportünity to examine the coins, no
reclamation therefore will be admitted after adjudication.
Genuiness ofall coins guaranted by the e xp e r t exc.ept contrary indications.
Gentlemen who cann.ot attend the sale may have their Orders faithfully
executed against a commission offive per cent (5%).
Also the firm will be glad to give all desirable information ondemand.
Export-licences being granted by the Government under the condition only that
purchasers pay with money of their own country, payments must be effected with values
of the respective foreign countries according to the official exchange of the day.
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark oder ausländischen
Zahlungsmitteln mit einem Aufgeld von 25 °/o vom Erstehungspreis.
Gebote können mit einer Mindeststeigerung von
50 Pfg. bis zu M. 20.—
M. 1.— von M. 20.— „ „ 100.—
„ 5.- „* „ 100.— „ „ „ 500.-
10.— ■ „ ,, 500.— aufwärts
abgegeben werden.
Der Katalog ist mit aller Sorgfalt und Genauigkeit angefertigt. Den
Interessenten wird durch Ausstellung an den Besichtigungstagen Gelegenheit geboten,
sich von dem Zustande der einzelnen Stücke durch Augenschein zu überzeugen. Rekla-
mationen können daher nach geschehenem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Für die Echtheit sämtlicher Stücke leistet der Leiter der Auktion, sofern
nichts Gegenteiliges bemerkt wird, seinen Auftraggebern unbedingt Gewähr.
Aufträge werden unter Berechnung einer Besorgungsgebühr von 5% vom Unter-
zeichneten auf das sorgfältigste ausgeführt.
Zu allen Auskünften ist der Auktionsleiter gerne erbötig.
Ausfuhrgenehmigung nach valutastarken Ländern wird von der Ausfuhrstelle nur
erteilt, wenn die Zahlung in der Landeswährung des Käufers erfolgt. Die
Rechnungen müssen daher in der Landeswährung des Empfängers beglichen werden.
Die Umrechnung erfolgt nach dem amtlichen Tageskurs.
Conditions of Sale.
Auction against immediate payment in Goldmarks or foreign values with 25 °/o agio
upon the prices of adjudication.
No person to advance less than
50 Pfg. to M. 20.—
M. 1.— from M. 20;— „ „ 100.—
„ 5.- „ „ 100.- „ „ 500.-
„ 10.— above „ 500.—
The catalogue has been elaborated with great care and exactitude.
Düring the exhibition days purchasers will have opportünity to examine the coins, no
reclamation therefore will be admitted after adjudication.
Genuiness ofall coins guaranted by the e xp e r t exc.ept contrary indications.
Gentlemen who cann.ot attend the sale may have their Orders faithfully
executed against a commission offive per cent (5%).
Also the firm will be glad to give all desirable information ondemand.
Export-licences being granted by the Government under the condition only that
purchasers pay with money of their own country, payments must be effected with values
of the respective foreign countries according to the official exchange of the day.