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Im Juli 1924 fand die Auseinandersetzung zwischen Königshaus und Freistaat
Sachsen durch Zustimmung des Landtags ihren gesetzlichen Abschluß.
Sämtliche Parteien einschließlich des extrem linken Flügels der Sozialdemokraten
— mit alleiniger Ausnahme der Kommunisten — stimmten diesem Vergleiche zu.
Einer der leitenden Gesichtspunkte dieser schiedlich?friedlichen Regelung war,
daß die bisher zum Königlichen Hausfideikommiß gehörigen Dresdner Künste
Sammlungen möglichst unverändert auf den Staat übergehen sollten. Bei den
Kunstwerken, die der durch den Abfindungsvertrag begründete Verein „Haus
Wettin Albertinischer Linie e. V." erhielt, kamen in erster Linie Depotgegen*
stände oder Doppelstücke der Museen in Frage. Mancherlei Material, das für
eine systematische Wettinische Kunstpolitik wenig Interesse hat, gelangte bei
dieser Gelegenheit in den Besitz dieses Familienvereins. Es muß dazu dienen, die
finanzielle Grundlage der neugeschaffenen Organisation zu stärken und den
Ausbau mancher kulturell wichtigen Einrichtung zu ermöglichen.

Der wesentliche Kunstbesitz des Königlich Sächsischen Hauses wird zur Zeit
unter Aufwendung sehr erheblicher Mittel in Moritzburg, dem stattlichen, land*
schaftlich entzückenden Barockschloß August des Starken, in der Nähe von
Dresden untergebracht. Als erstes wird in allernächster Zeit ein Turmquartier
mit vier Räumen voll der herrlichsten Meißner Porzellane der Öffentlichkeit zu*
gänglich gemacht.

Bei den auf den folgenden Seiten verzeichneten Keramiken, Gemälden und
Möbeln handelt es sich somit in gewissem Sinne um eine weitere Dresdner
Doubletten*Versteigerung. Die Erregung, in die durch die beiden großen Auk*
tionen dieser Art in den Jahren 1919 und 1920 die Kunstwelt versetzt war, ist
noch unvergessen. Aus den Dresdner Museen und aus Sächsischen Königs*
Schlössern stammen fast neun Zehntel der Nummern dieses Katalogs. Es
schließen sich nicht minder bedeutsame Bestände aus einem Gräflich Brühischen
Landsitz sowie einige Bilder aus Berliner und Sächsischem Privatbesitz an.

Die chinesischen und japanischen Porzellane sind größtenteils mit der so*
genannten Johanneum*Nummer versehen, jener unter August dem Starken
(1694—1733) eingeritzten Marke der Privatsammlung des Königs, die den Haupt-
 
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