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BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in deutscher
Reichswährung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von
zehn Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über.
Der Kaufpreis ist an eine der beiden die Versteigerung lei-
tenden Firmen zu entrichten.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der
Nummern nicht genau einzuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag ent-
stehen und nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen
werden können, so wird die betreffende Nummer sofort
nochmals ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
(Gesetz vom 10. VII. 1902.)
6. Sämtliche Gemälde sind gerahmt, die angegebenen Maße
verstehen sich ohne die Rahmen.
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von
der Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegen-
stände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschläge nicht berücksichtigt werden.
8. Für die Echtheit der Meister, unter deren Namen die Arbeiten
im Kataloge aufgeführt sind, wird volle Garantie geleistet.

Paul Cassirer.

Hugo Hclbing.
 
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