BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in deutscher Reichs-
währung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 10% zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist
an eine der beiden die Versteigerung leitenden Firmen zu entrichten.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau ein-
zuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmal ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Ge-
botes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Geseh vom 10. VU. 1902.)
6. Sämtliche Gemälde sind gerahmt, die angegebenen Maße verliehen sich
ohne die Rahmen.
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge nicht berücksichtigt
werden.
8. Für die Richtigkeit der Zuschreibungen wird volle Garantie geleistet.
Aus dieser Garantie hervorgehende Ansprüche müssen spätestens vier
Wochen nach erfolgtem Zuschlag geltend gemacht werden.
PAUL CASS1RER
HUGO HELBING
1. Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in deutscher Reichs-
währung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagpreis ein Aufgeld von 10% zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist
an eine der beiden die Versteigerung leitenden Firmen zu entrichten.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau ein-
zuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmal ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Ge-
botes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Geseh vom 10. VU. 1902.)
6. Sämtliche Gemälde sind gerahmt, die angegebenen Maße verliehen sich
ohne die Rahmen.
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen-
schaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge nicht berücksichtigt
werden.
8. Für die Richtigkeit der Zuschreibungen wird volle Garantie geleistet.
Aus dieser Garantie hervorgehende Ansprüche müssen spätestens vier
Wochen nach erfolgtem Zuschlag geltend gemacht werden.
PAUL CASS1RER
HUGO HELBING