Metadaten

Kunstsalon Paul Cassirer [Editor]; Hugo Helbing [Editor]; Hugo Helbing (Firma) [Contr.]
Ausstellung / Paul Cassirer ; Hugo Helbing: Die Sammlung eines süddeutschen Kunstfreundes: Gemälde und Zeichnungen deutscher und französischer Meister des XIX. Jahrhunderts; Versteigerung: 3. März 1925, 4. März 1925 — Berlin: Cassirer, 1925

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.53576#0006
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichswährung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unters
zeichneten durch einen von ihnen beauftragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu ent*
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist
an die die Versteigerung leitenden Firmen zu entrichten.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzu*
halten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)
6. Sämtliche Gemälde sind gerahmt, die angegebenen Maße verstehen sich
ohne die Rahmen.
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigens
schäft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen,
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge nicht mehr berücksichs
tigt werden.
8. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten
nach sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und
Beschreibungen der Gegenstände nicht gewährleistet.
9. Die Vorteile des § 23 Abs. 1, Nr. 2 des UmsatzsteuersGesetzes können
nur dann eingeräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der
Wiederverkäuferbescheinigung nach Vorschrift sofort erbringt.
10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die
Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände inner*
halb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf
Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Auf*
bewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt
ausschließlich auf Kosten und Gefahr 'der Käufer. Die Unterzeichneten
übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und aus*
schließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER

HUGO HELBING
 
Annotationen