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Bassermann-Jordan, Ernst von [Editor]; Kunstsalon Paul Cassirer [Editor]; Hugo Helbing [Editor]; Hugo Helbing (Firma) [Contr.]
Ausstellung / Paul Cassirer ; Hugo Helbing: Kostbare Uhren aus süddeutschem Adelsbesitz: Ausstellung: 22.-26.3. ; Versteigerung: 27.3.1925 bei Paul Cassirer, Berlin — [Berlin], 1925

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.48662#0007
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlungin deut-
scher Reichswährung und erfolgt unter der fachmännischen
Leitung der Unterzeichneten durch einen von ihnen beauftragten
Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15%
zu entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer
über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden
Firmen zu entrichten.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu
vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern
nicht genau einzuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen
und nichtsofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können,
so wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines
höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz
vom 10. VII. 1902.)
6. Die Beschreibungen im Katalog erfolgten auf Grund sachver-
ständiger Nachprüfung der Angaben des Besitzers.
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der
Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu
überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zuschläge
nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Die Vorteile des § 23 Abs. 1, Nr. 2 des Umsatzsteuer-Gesetzes
können nur dann eingeräumt werden, wenn der Steigerer den
Nachweis der Wieclerverkäuferbescheinigung nach Vorschrift
sofort erbringt.
9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie.
Die Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften
Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls
werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer
einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben.
Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich
auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten über-
nehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer
und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER / HUGO HELBING
 
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