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BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
in deutscher Reichswährung und erfolgt unter der fach-
männischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Auf-
geld von 15% zu entrichten. Das Eigentum geht erst
mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis
ist an die die Versteigerung leitenden Firmen zu ent-
richten.
3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos läng-
stens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder
in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind
nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten
zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichnete be-
halten sich dasRecht vor, wenn nicht spätestens am 28.III.26
Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche
nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren
und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nicht-
erfüllung zu verlangen.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der
Nummern nicht genau einzuhalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
entstehen und nicht sofort zwischen den Beteiligten be-
glichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
in deutscher Reichswährung und erfolgt unter der fach-
männischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Auf-
geld von 15% zu entrichten. Das Eigentum geht erst
mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis
ist an die die Versteigerung leitenden Firmen zu ent-
richten.
3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos läng-
stens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder
in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind
nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten
zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Unterzeichnete be-
halten sich dasRecht vor, wenn nicht spätestens am 28.III.26
Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche
nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren
und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nicht-
erfüllung zu verlangen.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der
Nummern nicht genau einzuhalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
entstehen und nicht sofort zwischen den Beteiligten be-
glichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.