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BEDINGUNGEN

1. Die V ersteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung iri deutscher Reichswährung
und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 12 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden
Firmen zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung
der Auktion in har oder in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur
mit ausdrücklichem Einverständnis der Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu
verzinsen. — Unterzeichnete behalten sich das Recht vor, den Kauf frühestens eine
Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen
Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn nicht bis spätestens
fünf Tage nach der Versteigerung Zahlung erfolgt ist.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligteri beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.

6. Wenri zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlage nicht mehr beriicksichtigt werden.

8. Die Festsetzung der Künstlernamen urid die Zuschreibungen erfolgten nach sachver-
ständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände
nicht gewährleistet.

9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpfiichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung iibergeben. Jeder Transport der erstandenen
Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten
übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

10. Vereinbarter Erfüllungsort. für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL GASSIRER

HUGO HELBING
 
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