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BEI) ING U N G E N

]. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeid von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschiag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden
Firmen zu entrichten.
3. Sämtiiche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmsios iängstens einen Tag nach Bc-
endigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Beriin zu bezahien. Spätere Zahiungen
sind nur mit ausdrückiichem Einverständnis der Unterzeichneten zuiässig und bank?
mäßig zu verzinsen. — Untcrzeichnete behalten sich das Recht vor, wenn nicht
spätestens am 29. V. 28 Zahiung erfoigt ist, den Verkauf frtihestens eine Woche nach
der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annuliieren und vom säumigen Käufcr voiien
Schadenersatz wegen Nichterfüiiung zu veriangen.
4. Die Auktionsieitung behäit sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen sowie die Reihenfoige dcr Nunnnern nicht genau einzuhaiten.
5. Soiite eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschiag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiiigten begiichen wcrden können, so wird die betreffendc Nummcr
sofort nochmais angeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gicicher Zeit ein und dasseibe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolgios bieibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902).
7. Da durch die Aussteiiung Geiegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Rekiamationen nach
crfoigtem Zuschiage nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Die Festsetzung der Künstiernamen und die Zuschrcibungen erfoigtcn nach sachver-
ständiger Feststeiiung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegen-
stände nicht gewährieistet.
9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohnc Garantic. Die Käufer sind
verpfiichtet, für Abhoiung der gekauften Gegenstände innerhaib von drei Tagen zu
sorgen, andernfaiis werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der er-
standenen Objekte erfoigt ausschiießiich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die
Unterzeichneten übernehmen keineriei Haftung ftir Veriuste oder Beschädigungen.
10. Vereinbartcr Erfüiiungsort für aüe Vcrpfiichtungcn dcr Küufer und ausschiießiichcr
Gerichtsstand ist Beriin.

PAUL CASSI K ER

HUGO HE LBI N C


UNIVERStTÄTS-
BIBLIOTHEK
HEIDELBERG
 
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