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Kunstsalon Paul Cassirer [Hrsg.]; Hugo Helbing <München> [Hrsg.]
Sammlung Theodor E. Simon / Berlin: chinesische Kunstgegenstände ; Gemälde, Möbel und europäische Porzellane des 18. Jahrhunderts ; Versteigerung: 5. November 1929 — Berlin, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.17681#0007
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden
Firmen zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Be-
endigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen
sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Unterzeichneten zulässig und bank-
mäßig zu verzinsen. — Unterzeichnete behalten sich das Recht vor, den Verkauf
frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und
vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn
nicht spätestens 5 Tage nach der Auktion Zahlung erfolgt ist.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach er-
folgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

8. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sach-
verständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegen-
stände nicht gewährleistet.

9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innnerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen
Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten
übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER HUGO HELBING
 
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