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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichs-
währung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten
durch einen von ihnen beauftragten Auktionator.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu ent-
richten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Ver-
steigerung leitenden Firmen zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach
Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere
Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Unterzeichneten
zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Die Unterzeichneten behalten sich das
Recht vor, den Verkauf frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne
Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn nicht spätestens fünf Tage nach der
Auktion Zahlung erfolgt ist.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht so-
fort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende
Nummer sofort nochmals ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und
dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamatio-
nen nach erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.

8. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach
sachverständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen
der Gegenstände nicht gewährleistet.

9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer
sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei
Tagen zu sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr
der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder
Transport der erstandenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Ge-
fahr der Käufer. Die Unterzeichneten übernehmen keinerlei Haftung für Ver-
luste oder Beschädigungen.

10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließ-
licher Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER

HUGO HELBING
 
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