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Weiter verlangen wir von allen Strafanſtaltsgeiſtlichen, daß
ſie Material sammeln , ſo wie es der evangeliſche Strafanſtaltspfar--
rer Theodor Juſt in Düsseldorf getan hat. (Verlag C. Schaffnit, Düsseldorf.
1 Exemplar 30 Pfg., 10 Exemplare 2,50 Markt, 25 Exemplare 5,50 Mart.)
- Dieses gesſammelte Material werde einem Reichsgerichtshof unterbreitet
und wenn der nichts tun will, dann wollen wir uns ſelbſt helfen und eine
Zentrale gründen und das Material veröffentlichen.

Die neuen Jugendgericht s h öf e wollen das Material erweitern
durch ihre Erfahrungen!

Wenn es dem Reichstag oder den Landtagen an Mut fehlt, ſo müssen
wir eine weitere Zentrale gründen, welche einmal im Stillen alle Schand-
literatur und Schandkunſt in Einzelexemplaren aufkauft und dann diesen
zum Himmel ſtinkenden Unrat denen vorlegt, denen die Seele des deutſchen
Volkes anbefohlen iſt.

Wenn ſich dann immer noch weder der Reichstag noch die Landtage,
noch die Polizeipräsidenten, noch die Staatsanwaltſchaften, noch die Jugend-
gerichtshöfe, noch die Schulvorſtände + für „kompetent“ halten, dann
wollen wir immer noch nicht an den moraliſchen Bankerott der deutſchen
Sitte glauben, sondern dann wollen wir unten anfangen und die Väter
und die Mütter aufrufen und von unten her an die indifferenten
Parlamente herankommen, wir wollen die öff entli che Mein u ng auf-
rütteln im Sinne des Fürsten Bülow, der offenbar zunächſt auch ein ſchlechtes
Zutrauen zu der Welt der Inſtanzen hatte, als er sagte:

„Einen durchgreifenden Erfolg der Bestrebungen, die auf eine
Besserung der. vorhandenen Übelstände hinzielen, kann ich mir übrigens
nur verſprechen, wenn die öffentliche Meinung ſich mehr und mehr der
ſchweren Schäden bewußt wird, die insbesondere der heranwachſenden
Jugend aus der überhandnehmenden Unsittlichkeit in Schrift und Bild
drohen.“

Ja. Man wacht auf. Bei uns in Württemberg hat man einen Erlaß
gegen den Unrat in Literatur und Bild hinausgegeben. Ich denke, daß
das über kurz oder lang alle Schulbehörden tun werden. Man muß aber
einen Schritt weiter gehen und Organisationen schaffen. Die Rektoren
müſſen durch Umfragen die Läden wissen, in denen die Kinder verkehren.
Die Ladeninhaber müssen von Polizei wegen verpflichtet werden, ein Inven-
tar ihrer „Literatur und Kunst“ vorzulegen an den Rektor. Unterſchlagungen
von Schund- und Schandwerk iſt als Gefährdung der Sittlichkeit zu be-
ſtrafen. |

Ob es sich nicht empfehlen würde, besondere „Zugend buch ha n d -
kungen“ zu gründen? Jr größeren Städten hat die Geheimpolizei mit-
zuarbeiten. Die Entlarvung eines einzigen Händlers mit ſchamloſer Ware
iſt zehnmal mehr als die Entlarvung eines einzigen Verbrechers. D er
Schand händler iſt ein Maſſenverbrecher.

Erſt dann wird es besſſer, wenn unsre Rechtſprechung einsieht, daß
 
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