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Chronik der Stadt Heidelberg — 5.1897 (1898)

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https://doi.org/10.11588/diglit.2723#0015
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Dr. E. Walz) konnte in seinen Mitteilungen auf eine vierjährige Er-
fahrung zurücksehen; so viel Jahre sind umlaufen, seitdem diesc
segensreiche Einrichtung inS Leben getreten ist. Zum ersten Mal
hatte eine Neuwahl der Beisitzer stattzufinden; sie erfolgte am 26. März
sür die Arbeitgeber, am 29. und 30. März für die Arbeitnehmer. Die
Beteiligung war in beiden Klassen eine äußerst geringe: nur 49
Arbeitgeber und nur 135 wahlberechtigte Arbeitnehmer, also 184
gaben ihre Stimmen ab. — Auch im Jahre 1897 wurden fast alle
Klagen mündlich vorgetragen; schriftlich eingereicht wurden nur
11 Klageanträge, meift von auswärtS wohnenden Parteien. Ord-
entliche Gerichtstage wurden 22 abgehalten; da noch zwei
weitere notwendig waren, so wurden 24 (1896: 25) Spruchsitzungen
des vollbesetzten Gerichtes abgehalten, in welchen 96 (1896: 91)
Streitsachen zur Verhandlung kamen. Ohne Zuzug von Beisitzeru
wurden an 125 Tagen 183 (1896: 160) Fälle entschieden.
AuS dem Jahre 1896 wurden 4 Fälle (gegen 6 in 1895) über-
nommen. Neu erhoben wurden 240 Klagen (1896: 214). Von
diesen 244 Fällen murden 239 erlcdigt, und zwar 60 durch Urteil,
118 durch Vergleich, 61 in anderer Weise, während 5 auf 1898
übernommen murden. Vom Vorsitzenden wurden ohne Zuzug von
Beisitzern im ersten Verhandlungstermin 147 Fälle vollständig erle-
digt, 13 durch Versäumnisurteil, 81 durch Vergleich, 53 in anderer
Weise. Von allen Streitsällen eigneten sich nur 15 zur Weitersüh-
rung in höherer Jnsranz; nur in einem Falle murde davon Gebrauch
gemacht. — Als Kläger traten vor dem Gericht aus: 13 Arbeil-
geber und 231 Arbeitnehmer. Jn den Fällen erfterer Art ergingen
5 Urteile zu Gunsten deS Klägers, zwei gegen denselben; 5 Fälle
wurden durch Vergleich, einer durch Zurücknahme erledigt. Von den
Klagen der Arbeitnehmer wurden 53 dlirch Urteil, 23 zu Gnnsten,
30 zu Ungunsten des Klägers, entschieden, 111 Fälle durch Vergleich,
62 durch Zurücknahme, Verzicht u. s. w. erledigt; 5 Fälle blieben
unerledigt. Wenn die Zahl der Vergleiche keine geringere wie
in den srüheren Jahren geworden ist (l>8) und eine ziemlich große
Zahl von Fällen schon im Vortermin zur Entscheidung kamen,
so liesert diese Erscheinung den erfreulichen Bemeis, daß der Geift
 
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