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wurde er als Nechtspraktikant ausgenommen. Aber während es
seinem älteren Bruder dank der damals herrschenden freien Advo-
katur rasch gelang, sich in Mannheim als Anwalt niederzulassen,
mußte er bei der veränderten Gesetzgebung, die die frühere Freiheit
aufgehoben hatte, Jahre warten, bis ihm die Ausübung der Anwalt-
schaft gestattet wurde: das ist erst 1859 geschehen, nachdem er 1852
zur Ausübung des Schristversassungsrechtes für befähigt erklärt, 1854
zum Referenden- ernannt worden war; gleichzeitig wurde ihm durch
unmittelbares Eingreifen des Großherzogs ermöglicht, in sein ge-
liebtes Heidelberg zurückzukehren, so daß er in der Nähe des bejahr-
ten Vaters bleiben durfte. Auch später, als in den 70 er Jahren
das Kreisgericht in Heidelberg aufgehoben wurde, uahm er doch die
Müheu des fortwährenden Reisens nach den größeren Gerichten auf
sich, nur um Heidelberg nicht verlassen zu müssen. Fürst ging in den
Arbeiten für seinen Beruf und für seinen Stand aus; politisch trat
er uicht in die Öffentlichkeit, aber für die Vereinigungen, die die
deutschen Juristen und besonders die deutschen Anwälte mit einander
verbanden, war er außerordentlich tätig: an den Vorbereitungen
und Arbeiten für den achten deutschen Juristentag, der 1869 in
Heidelberg stattfand, beteiligte er sich aufs eifrigste, ebenso nahm er
1878 an der 14. Tagung lebhaften Anteil und erstattete selbst eines
der wichtigsten Gutachten über die Frage einer gemeinsamen Prüfungs-
ordnung für Richter uud Anwälte. Als 1871 in Bamberg ein
deutscher Anwaltsverein entstand, wirkte er unter den Gründern und
wurde Mitglied des Vorstandes, dem er 17 Jahre lang angehörte;
als 1881 der deutsche Anwaltstag hier stattfand, lag die Vorbe-
reitungslast wesentlich auf seinen Schultern. Gern rühmte man ihm
nach, daß er den Anwaltsberuf von einem hohen Gesichtspunkte aus
nuffaßte und alles aufbot, das Ansehen des Standes zu wahren und
vor jeder Schädigung frei zn halten. Diesem Streben entsprach auch
feine Stellung im Leben und die Verehrung und Hochachtung, die
feine Persönlichkeit bis zum Grabe und über dieses hinaus genoß.
Louis Renkert, der am 13. November einem schweren Lei-
den erlag, durfte zu den tüchtigsten Handwerkern der Stadt zählen.
Als Flaschner und Installateur hier schon seit langen Jahren tätig,
wurde er als Nechtspraktikant ausgenommen. Aber während es
seinem älteren Bruder dank der damals herrschenden freien Advo-
katur rasch gelang, sich in Mannheim als Anwalt niederzulassen,
mußte er bei der veränderten Gesetzgebung, die die frühere Freiheit
aufgehoben hatte, Jahre warten, bis ihm die Ausübung der Anwalt-
schaft gestattet wurde: das ist erst 1859 geschehen, nachdem er 1852
zur Ausübung des Schristversassungsrechtes für befähigt erklärt, 1854
zum Referenden- ernannt worden war; gleichzeitig wurde ihm durch
unmittelbares Eingreifen des Großherzogs ermöglicht, in sein ge-
liebtes Heidelberg zurückzukehren, so daß er in der Nähe des bejahr-
ten Vaters bleiben durfte. Auch später, als in den 70 er Jahren
das Kreisgericht in Heidelberg aufgehoben wurde, uahm er doch die
Müheu des fortwährenden Reisens nach den größeren Gerichten auf
sich, nur um Heidelberg nicht verlassen zu müssen. Fürst ging in den
Arbeiten für seinen Beruf und für seinen Stand aus; politisch trat
er uicht in die Öffentlichkeit, aber für die Vereinigungen, die die
deutschen Juristen und besonders die deutschen Anwälte mit einander
verbanden, war er außerordentlich tätig: an den Vorbereitungen
und Arbeiten für den achten deutschen Juristentag, der 1869 in
Heidelberg stattfand, beteiligte er sich aufs eifrigste, ebenso nahm er
1878 an der 14. Tagung lebhaften Anteil und erstattete selbst eines
der wichtigsten Gutachten über die Frage einer gemeinsamen Prüfungs-
ordnung für Richter uud Anwälte. Als 1871 in Bamberg ein
deutscher Anwaltsverein entstand, wirkte er unter den Gründern und
wurde Mitglied des Vorstandes, dem er 17 Jahre lang angehörte;
als 1881 der deutsche Anwaltstag hier stattfand, lag die Vorbe-
reitungslast wesentlich auf seinen Schultern. Gern rühmte man ihm
nach, daß er den Anwaltsberuf von einem hohen Gesichtspunkte aus
nuffaßte und alles aufbot, das Ansehen des Standes zu wahren und
vor jeder Schädigung frei zn halten. Diesem Streben entsprach auch
feine Stellung im Leben und die Verehrung und Hochachtung, die
feine Persönlichkeit bis zum Grabe und über dieses hinaus genoß.
Louis Renkert, der am 13. November einem schweren Lei-
den erlag, durfte zu den tüchtigsten Handwerkern der Stadt zählen.
Als Flaschner und Installateur hier schon seit langen Jahren tätig,