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Chronik der Stadt Heidelberg — 20.1912 (1915)

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https://doi.org/10.11588/diglit.2736#0144
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die Unterslützung sämtlicher Kreise gefunden hat. Die vom vor-
bereitenden Ausschuß auSgearbeiteten Satzungen der Heidelberger
WohlfahrtLstelle wurden nach der Besprechung durch die Anwesenden
genehmigt.

Aus den umfangreichen Satzungen erwähnen wir solgende: 8 5.
Jn Ersullung ihrer sürsorgenden Tätigkeil forscht die H. W.-St. der
Not, anch der verborgenen, nach, bringt die Bedürftigen in die Ob-
hut der einschlägigen Vereine oder der Armenpflege oder nimmt sie
selbst in Pflegschaft und verhilst ihnen durch Arbeitsoermittlung,
Rat und Zuspruch zu befferen Lebensverhältnisien. Unmittelbare
Unterstützung gibt ste in der Regel nicht. — Die H. W.-St. ver-
wertet ihre Arbeitscrfahrungen und die ihr zugehenden Mitteilungen
dazu, den AuSbau der Wohlsahrtseinrichtungen bei den Behörden
oder in der Öffentlichkeit anzuregen. — Z 8. Den Mißbrauch der
Wohltätigkeit und den Bettel beschränkt die H. W.-St., indem sie
ihr Geschäftszimmer durch Nachrichtenaustausch über Wohlfahrts-
einrichtungen, Notstände, Bittsteller und Bedürftige zu einer Zentral-
stelle fiir Auskunftserteilung an jedermann macht. — 8 30. Der
Helserausschuß besteht aus der erforderlichen Anzahl von Helsern,
welche stch für dieses Amt bereit erklären und vom Vorstand gewählt
werden. Die Helser haben die Ausgabe, im Auftrage des Vorstandcs
oder selbsttätig der Rot, auch der verborgenen, nachzugehen, die Ver-
hättniffe festzustellen und deni GeschäftSzimmer mitzuteilen und zweck-
mäßige Hilse beim Vorstand anzuregen; zugleich aber erwächst ihnen
die Aufgabe, durch die Einwrrkung ihrer in eigener LebenSersahrung
gereiften Persönlichkeit und ihrer erzieherischen Begabung die Bc
dürstigen sittlich zu stärken, zur Selbsttätigkeit anzuregen, zu beraten
und durch ununterbrochene Verbindung mit ihren Pstegebcfohlenen
die nachhaltige Wirkung der Hilse zu sichern.

Der Jahresbeitrag wurde sür Körperschaften auf 10 Mk., für
ordentliche Milglieder auf 20 Mk. und für außerordentliche Mit-
glieder aus 3 Mk. festgesetzt. Die Vorstandswahl ergab solgendes
Ergebnis: 1. Vorstand General Neuber, 2. Vorstand Frau Geh.
Hofrat Jellinek, 3. Vorstand Erw. Straatmann, juristischer Hilfs-
arbeiter, Schriftsührer Frl. Dörner und Frl. Dr. Herbig, Kasien-
 
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