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schimpfung dergleichen Urkunden zu rejkclren / welche Hauptfach.
Lich auf ihre feyerlichste Zusagen und Gewchllleistung gegründet
seynd / und welche vielleicht noch die letzte Stützen ihrer wanken,
den Freyheit abgeben dürften/ was würde erst mit der Zeit sich
ereignen müssen / wann man durch derley Eingänge den Weg
gebahnet hätte / einen Stand nach dem anderen/ ohne Unter-
schied des Standes und der KeUchon - in seinen Gerechtmmm
zu verkürtzen/einem andern Mächtigem aufzuopfern / oder selbst
zu unterdruken / ohne daß demselben vergönnet oder thunlich
seye/ mit seinen Beschwerden sich zu melden/ und solche aä klo-
ritmm Lonttatuum zu bringen? Diese Betrachtungen werden
gewißlich um so mehr einen Eiudruk machen müssen / als niemand
so unerfahren / und unwissend ist / der nicht die Merkmahle derer
nsch fürdaurenden unverantwortlichen Vergrösserung. Oon-
eepten zum Theil bereits verspühret hat / zum Theil auch aus
gewissen Umständen ( mit deren Wiederholung man sich derma,
ien nicht aufhalten will / damit es nicht das Ansehen habe / als
wolte man den Gegentheil nur verunglimpfen) leicht entnehmen
kan. Wie weit sich auch die Stände durch Gestattung des
Chur-Bayerischen Begehrens verfänglich machen / und andurch
deederseits anstossen / auch endlich dahin gebracht würden/ daß
sie nach diesem feindseeligen Verfahren gegen das Durchleuchtig.
sie Ertz.yaus Oesterreich künftighin nach, bloßer Französischer
Vorschrift sich in denen ^egotiis imperii betragen müsten/ und
nach und nach sich die Fessel selbst würden geschmiedet haben/ ein
solches ist unschwer abzusehen / doch aber keines wegs zu vmnu.
then noch zu gewärtigen.
Vie! ehender seynd Ihre Königliche Majestät der gantzli.
chen und festen Zuversicht / daß Dero Hoch, und Löbliche Mit.
Stände die Rücksicht auf ihre so seyerlich gethane Zusagen/ und
übernommene Gewehrleistung / wie auch ihre eigene Ehre und
Gewissen / so fort den wahren Eifer für die Verteidigung derer
gemeinsamen Freyheiten und Gerechtsamen / und eine behertzte
Deutsche Standhaftigkeit / um der GOTT, gefälligen
und Wahrheit Beyfall zu geben / Vordringen lassen / einfolglich
all-obiges zu gerecht, liebenden Bedacht nemmen / und sich we.
schimpfung dergleichen Urkunden zu rejkclren / welche Hauptfach.
Lich auf ihre feyerlichste Zusagen und Gewchllleistung gegründet
seynd / und welche vielleicht noch die letzte Stützen ihrer wanken,
den Freyheit abgeben dürften/ was würde erst mit der Zeit sich
ereignen müssen / wann man durch derley Eingänge den Weg
gebahnet hätte / einen Stand nach dem anderen/ ohne Unter-
schied des Standes und der KeUchon - in seinen Gerechtmmm
zu verkürtzen/einem andern Mächtigem aufzuopfern / oder selbst
zu unterdruken / ohne daß demselben vergönnet oder thunlich
seye/ mit seinen Beschwerden sich zu melden/ und solche aä klo-
ritmm Lonttatuum zu bringen? Diese Betrachtungen werden
gewißlich um so mehr einen Eiudruk machen müssen / als niemand
so unerfahren / und unwissend ist / der nicht die Merkmahle derer
nsch fürdaurenden unverantwortlichen Vergrösserung. Oon-
eepten zum Theil bereits verspühret hat / zum Theil auch aus
gewissen Umständen ( mit deren Wiederholung man sich derma,
ien nicht aufhalten will / damit es nicht das Ansehen habe / als
wolte man den Gegentheil nur verunglimpfen) leicht entnehmen
kan. Wie weit sich auch die Stände durch Gestattung des
Chur-Bayerischen Begehrens verfänglich machen / und andurch
deederseits anstossen / auch endlich dahin gebracht würden/ daß
sie nach diesem feindseeligen Verfahren gegen das Durchleuchtig.
sie Ertz.yaus Oesterreich künftighin nach, bloßer Französischer
Vorschrift sich in denen ^egotiis imperii betragen müsten/ und
nach und nach sich die Fessel selbst würden geschmiedet haben/ ein
solches ist unschwer abzusehen / doch aber keines wegs zu vmnu.
then noch zu gewärtigen.
Vie! ehender seynd Ihre Königliche Majestät der gantzli.
chen und festen Zuversicht / daß Dero Hoch, und Löbliche Mit.
Stände die Rücksicht auf ihre so seyerlich gethane Zusagen/ und
übernommene Gewehrleistung / wie auch ihre eigene Ehre und
Gewissen / so fort den wahren Eifer für die Verteidigung derer
gemeinsamen Freyheiten und Gerechtsamen / und eine behertzte
Deutsche Standhaftigkeit / um der GOTT, gefälligen
und Wahrheit Beyfall zu geben / Vordringen lassen / einfolglich
all-obiges zu gerecht, liebenden Bedacht nemmen / und sich we.