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0.5
1 cm

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(O
M
o
o
D
5
°2
ungerechtere
per viSskllttm gegeben werden kau / ohne daß «s nöhtig seye/
den kunÄ der vermeintlichen Kaiser. Wahl / und des sogenann-
ten förmlichen Reichs. Tages voriäuffig erörtert zu haben/mas-
sen eben derentwegen denen Ständen daran gelegen seyn will /
die eigentliche und legal« Wissenschaft zu erlangen/wie es in ein-
und dem anderen zugegangen/daß Ihrer König!. Majestät Hs-
hen Gerechtsamen ein so unverantwortlicher Eingrief geschehen /
und daß man durch sonderbare Kunst. Grieffe/auch durch offen-
bare gewaltsame Bedrohungen / und Widersetzlichkeit Dero Ge-
sandtschaften von Besuchung der Reichs. Ständischen Versamm-
lung in Franks'"'"' t>-> IN^N sy äar d-n>>n nacher Frankfurt abzu-
senden vorgD
Porten / o
Bayrischei
hat; wie s
wabrunas.
zu lassen:
man nichts Z
Hosanstän^
vernünftige^
LontrsciiÄlU
de führen /
renden ThU
wann ChuiU
will / daß sU
nugthuung^
ns die angesuchre Patz«
hreise durch die Chuc-
äten und verhinderet
>alt der ciiÄirtm Ver«
'.»begreiflich ist aber /
rs natürlicher gewesen
», und derer nach Ge-
raden / bis auf die Er«
> Bezeigens ausgestellek
eres bedeutet / a!s daß
vas dem Frankfurther«
er hieraus jedwederen
richt dieses offenbariich
aß man keine Beschwer-
! wann es dem beschwe-
n so unbegreiflich ist /
and gewärtiget werden
rgängig erhaltener We-
ng/ Kero Gerechtsame
ingen zur Erkanntnuß
unerseits so unthuulich/
rß man mit einem Rö«
gantz nicht zu thun ha.
Lhurfürsten in Bayern
und die nach gegenthei.
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ungerechtere
per viSskllttm gegeben werden kau / ohne daß «s nöhtig seye/
den kunÄ der vermeintlichen Kaiser. Wahl / und des sogenann-
ten förmlichen Reichs. Tages voriäuffig erörtert zu haben/mas-
sen eben derentwegen denen Ständen daran gelegen seyn will /
die eigentliche und legal« Wissenschaft zu erlangen/wie es in ein-
und dem anderen zugegangen/daß Ihrer König!. Majestät Hs-
hen Gerechtsamen ein so unverantwortlicher Eingrief geschehen /
und daß man durch sonderbare Kunst. Grieffe/auch durch offen-
bare gewaltsame Bedrohungen / und Widersetzlichkeit Dero Ge-
sandtschaften von Besuchung der Reichs. Ständischen Versamm-
lung in Franks'"'"' t>-> IN^N sy äar d-n>>n nacher Frankfurt abzu-
senden vorgD
Porten / o
Bayrischei
hat; wie s
wabrunas.
zu lassen:
man nichts Z
Hosanstän^
vernünftige^
LontrsciiÄlU
de führen /
renden ThU
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will / daß sU
nugthuung^
ns die angesuchre Patz«
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äten und verhinderet
>alt der ciiÄirtm Ver«
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rs natürlicher gewesen
», und derer nach Ge-
raden / bis auf die Er«
> Bezeigens ausgestellek
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vas dem Frankfurther«
er hieraus jedwederen
richt dieses offenbariich
aß man keine Beschwer-
! wann es dem beschwe-
n so unbegreiflich ist /
and gewärtiget werden
rgängig erhaltener We-
ng/ Kero Gerechtsame
ingen zur Erkanntnuß
unerseits so unthuulich/
rß man mit einem Rö«
gantz nicht zu thun ha.
Lhurfürsten in Bayern
und die nach gegenthei.