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Der Cicerone: Halbmonatsschrift für die Interessen des Kunstforschers & Sammlers — 8.1916

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Heft 5/6
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Literatur
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https://doi.org/10.11588/diglit.26378#0129
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VERMISCHTES ° LITERATUR

jener entziehen kann. Dem kleinen Liebhaber,
der iedigiieh zum Schmucke [einer Wände ein
paar Biider aufgehängt hat, wird dies zwar
nicht [o ieicht faiien; von diefer Seite kann der
Minifter aber auch keine großen Einkünfte er-
warten. Der reiche Sammier hingegen, der ohne-
hin nicht aüe Räume feines Haufes bewohnt,
wird, ohne irgendwie dadurch beiäftigt zu wer-
den, ieicht feine Kunftwerke zu gewiffen Zeiten
dem Pubiikum zugängiieh machen können. Ob
er das ein paar Tage in der Woche oder einen
Nachmittag im Monat tun wili, wird ihm nicht
vorgefchrieben; er darf fogar Eintrittsgeid er-
heben, und von der Steuer ift er befreit. Und
natüriieh wäre es aiiein hier, wo der Staat, dem
es doch in erfter Linie um die Erhöhung feiner
Einkünfte zu tun ift, auf den Eingang nennens-
werter Beträge rechnen könnte und nicht beim
„kleinen" Mann.
Ich habe nur die gewichtigften der Argumente
angeführt, die gegen die Befteuerung von Kunft-
werken auf der Grundlage diefes Gefeßentwurfes
vorgebracht werden. Es werden außer diefen
noch vieie Gegengründe materieiier und ideeiier
Natur zu feiner Bekämpfung ins Feid geführt.
Das Gegebene mag aber genügen zur Verständ-
iichmachung der Tatfache, daß [ich in Holiand
peiniieh wenig Stimmen für das Gefeß gewehrt
haben.
Auch aus Deutfchiand find in leßter Zeit Ge-
rüchte über eine geplante „Kunftfteuer" ins Aus-
land gedrungen, die aber, wie man mit Genug-
tuung vernahm, der tatfächlichen Begründung
entbehrten. Jeßt, wo aiiüberaii Geldbefchaffung
zu den brennendften Tagesfragen gehört, wird
wahrfcheinlidi mit der Zeit die Befteuerung von
Kunftwerken da und dort in den Bereich der
Mögiichkeit gezogen werden. Ob dies auf einer
glückiicheren Grundlage, als es in Holiand ver-
fucht wird, möglich ift, bleibt abzuwarten. O. H.
LITERATUR
JAHRBUCH FÜR KUNST U. KUNSTPFLEGE
IN DER SCHWEIZ 1913/1914. Herausgegeben
von Prof. Paul Ganz. Kommiffionsverlag von
Rafcher & Co., Zürich. Preis 8.70 M.
Zum erften Male liegt hier eine Veröffent-
lichung vor, die in umfaffender Weife über die

Kunftpflege in der Schweiz durch Staat, Mufeen,
Vereine und Private berichtet. Diefer gediegen
iiluftrierte Band mit feinen 450 Textfeiten foll
die Grundlage fein für eine fortlaufende Publi-
kation, die von Jahr zu Jahr das Wiffenswerte
aus dem Kunftleben der Schweiz aufzeichnet.
Das Handbuch kommt als offizielles Organ des
Verbandes der Schweizer Kunftmufeen, mit
UnterftOßung des h. Bundesrates und einer
Reihe von Behörden und Vereinen heraus.
Prof. Ganz, der als Konfervator der Basler
Kunftfammlung und als Mitglied ftaatlicher und
privater Kunftbehörden das reiche Kunftleben
in der Schweiz in feltener Weife kennt und
überblickt, war wie kein zweiter geeignet, die
Organifation diefes Kunftjahrbuches in der auf-
fchlußreichen Vielfeitigkeit durchzuführen, die
fchon diefer erfte Band zeigt. Es wird da über
die Tätigkeit der Kommiffionen, Mufeen und
Vereine berichtet, welche [ich mit Kunft und
Kunftpflege befaffen, es erfcheinen die Jahres-
berichte von 1913 und 1914, ferner wird der
Perfonalbeftand der Kommiffionen, Mufeums-
beamten und Vereinsvorftände von 1915 ver-
zeichnet fowie hiftorifche Angaben über Gründung
und Entwicklung der fchweizerifchen Mufeen und
Kunftvereine gegeben. Der zweite Teil bringt
gediegen iiluftrierte Arbeiten aus verfchiedenen
Kunftgebieten. U. a. wird die Gefchichte des
Mufeums und die der Kunftfchule von Genf und
des Mufeums in Bern gegeben. Der Heraus-
geber fchreibt über das Autorrecht an Werken
der bildenden Kunft und Dr. G. Boerlin über
„Heimatfchuß und Denkmalpflege in derSchweiz".
— Des weiteren wird über Kunftausftellungen
in der Schweiz und fchweizerifdie Kunft im Aus-
land und über Auktionen eingehend berichtet;
Bücheranzeigen und eine Bibliographie der
fchweiz. Kunftliteratur von 1913 und 1914 be-
fchließen den Band.
Für jedermann, der [ich mit dem Mufeen-
und Ausftellungswefen der Schweiz, mit Kunft-
pflege und Kunftforfchung befaßt, ift diefe Ver-
öffentlichung ein Nachfchlagebuch von bleiben-
dem Wert. Man wird es dem Herausgeber
Dank wiffen, daß er [ich weder durch ungünftige
Zeitlage noch die ungemeine Mannigfaltigkeit
der Materie abfchrecken ließ, diefes verdienftvolle
Werk zu gutem Ende zu führen. J. C.

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