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Kunst-Auktions-Haus "Continental" Fritz Rosenfeld [Hrsg.]
Künstlerische Wohnungseinrichtung u. Gemäldesammlung L.: Versteigerung: 11. u. 12. März 1931 — Berlin, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.12641#0007
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VERKAUFS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises,
die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Zahlung hat innerhalb drei Tagen zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist
ist das Auktionshaus berechtigt, den Verkauf zu annullieren und vom säumigen Käufer
vollen Schadenersatz zu verlangen.

Gesteigert wird bis zu 100 RM. um mindestens 1 RM., über 100 RM. um
mindestens 5 RM., über 1000 RM um mindestens 10 RM.

Zur Zuschlagsumme wird vom Käufer ein Aufgeld von 10o/o erhoben. Die
Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in welchem sie sich im Augenblick
des Zuschlags befinden. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben,
sich vom Grade der Erhaltung des ihn interessierenden Gegenstandes zu überzeugen.
Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände
werden nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher
und Werke. Soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Be-
schädigungen angegeben. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nicht-
vorhandensein einer Beschädigung.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen und
zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe aufzurufen. Angegebene Maße ver-
stehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 1. Juli 1902.)

Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie
übernommen werden. Eventueller Transport der erstandenen Gegenstände hat aus-
schließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen. Die Unterzeichnete
übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Verluste oder Beschädigungen. Den
Besuchern wird größte Vorsicht bei der Besichtigung empfohlen, da jeder Besucher
für den von ihm angerichteten Schaden zu haften hat.

Erfüllungsort: Berlin.

Ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin-Charlottenburg.

KUNST-AUKTIONSHAUS

„CONTINENTAL"

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