Bedingungen.
Die Sammlung ist in meinen Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68 von
Freitag, den 17. bis Dienstag, den 21. Juni
zur Besichtigung zugänglich.
Die Auktion beginnt Mittwoch, den 22. und Donnerstag, den 23. Juni jedes-
mal nachmittags 3 Uhr.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen ist der
Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei erster er wird den Besuchern
die größtmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand in irgend einer Weise
beschädigt wird. Jeder ist für den von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.
Das geringste zulässige Gebot bis 10 M. ist 50 Pfg., von 10 M. aufwärts 1 M.,
von 50 M. aufwärts 5 M., von 100 M. 10 M. usw.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer dem
Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10°l0 für jede Nummer zu
entrichten, wobei jede angefangene Mark für voll gerechnet wird.
Die Gegenstände wei den in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der zur Versteigerung gelangenden Objekte zu unterrichten, Reklamationen
wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlichen Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschläge keinerlei Berücksichtigung finden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so
wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die un-
parteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteiger sind gehalten, ihre Erwerbungen nach der Auktion (von Freitag
den 24. Juni ab) in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschließlich des
Aufgeldes zu leisten, widrigenfalls behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die
nicht entnommenen Gegenstände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit gröstmöglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Alle Nachteile, welche daraus entstehen,
daß Gekauftes nicht sofort abgenommen wird, fallen dem Besteller zur Last. An
Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, die Zusendung
auf billigstem Wege auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unter Nachnahme des
Betrages.
Kaufaufträge werden von unterfertigter Firma streng reell übernommen.
von 10—/ Uhr vormittags und von 2—5 Uhr nachmittags
AACHEN, im Juni 1910.
ANT. CREUTZER
M. LEMPERTZ
vorm.
Die Sammlung ist in meinen Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68 von
Freitag, den 17. bis Dienstag, den 21. Juni
zur Besichtigung zugänglich.
Die Auktion beginnt Mittwoch, den 22. und Donnerstag, den 23. Juni jedes-
mal nachmittags 3 Uhr.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen ist der
Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei erster er wird den Besuchern
die größtmöglichste Vorsicht empfohlen, damit kein Gegenstand in irgend einer Weise
beschädigt wird. Jeder ist für den von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.
Das geringste zulässige Gebot bis 10 M. ist 50 Pfg., von 10 M. aufwärts 1 M.,
von 50 M. aufwärts 5 M., von 100 M. 10 M. usw.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer dem
Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10°l0 für jede Nummer zu
entrichten, wobei jede angefangene Mark für voll gerechnet wird.
Die Gegenstände wei den in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der zur Versteigerung gelangenden Objekte zu unterrichten, Reklamationen
wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlichen Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschläge keinerlei Berücksichtigung finden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so
wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die un-
parteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteiger sind gehalten, ihre Erwerbungen nach der Auktion (von Freitag
den 24. Juni ab) in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschließlich des
Aufgeldes zu leisten, widrigenfalls behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die
nicht entnommenen Gegenstände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit gröstmöglichster
Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Alle Nachteile, welche daraus entstehen,
daß Gekauftes nicht sofort abgenommen wird, fallen dem Besteller zur Last. An
Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, die Zusendung
auf billigstem Wege auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unter Nachnahme des
Betrages.
Kaufaufträge werden von unterfertigter Firma streng reell übernommen.
von 10—/ Uhr vormittags und von 2—5 Uhr nachmittags
AACHEN, im Juni 1910.
ANT. CREUTZER
M. LEMPERTZ
vorm.