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Scholz, Hartmut
Die mittelalterlichen Glasmalereien in Mittelfranken und Nürnberg (extra muros): Anhänge, Tafeln — Corpus vitrearum medii aevi - Deutschland, Band 10,1, Teil 2: Berlin: Deutscher Verlag für Kunstwissenschaft, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.52870#0031
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558

REGESTEN

Aus dieser Besorgnis haben wir sämtliche Gemälde genau unter-
suchen lassen und durch Augenschein die Überzeugung erhalten,
daß auch an diesen Kunststücken alles Blei durch Länge der Zeit
beinahe ganz abgelöst worden sey, und daher bei geringster
Erschütterung Alles in Trümmer zerfallen müßte.
Diesem Unglück vorzubeugen, haben wir heute alle ... sorgfältig
abnehmen, an einen sichern Ort bringen und vorläufig für neue
Verbleiung sorgen lassen, weil kein Stück mehr sicher an dem
anderen hält.
Da das so genannte Mortuarium ohnehin seit der Versetzung der
Stadtpfarrei in die Domkirche eine ganz andere Bestimmung
erhalten, sich in mehrere Behältnisse zur Aufbewahrung der
Sakramente umgeschaffen hat, und von allen Seiten besonders
wegen ganz niederen Fensterstöcken dem Muthwillen der Gas-
senjungen aber auch der Entwendung preisgegeben ist, auch aus
diesem Grunde der größte Theil der alten Glasgemälde in Trüm-
mer zerfallen oder in unredliche Hände gekommen ist; so wissen
wir kein besseres Erhaltungsmittel für diese Kunststücke, als die-
selben nun auf unsere Kosten schön restaurieren und sie mit Ein-
willigung der Hohen Regierung in den Fenstern unserer Domkir-
che bei dem Hochaltar zur Freude und Erbauung des Publikums
auf stellen zu lassen.
DAEI, DK 31a; StAN, Kdl Abg. 1952, Eichstätt Nr. 6419, fol.
t72f.
6 Eichstätt 1842 Mai 12
Schreiben der Kgl. Bauinspektion an das Bischöfliche Ordinariat
Eichstätt, die Herausnahme der Glasgemälde des Mortuariums
betreffend:
Es kam zur Anzeige, daß aus den Fenstern des Mortuariums der
hiesigen Domkirche die daselbst befindlichen Glasgemälde sämt-
lich herausgenommen, und wahrscheinlich anders wohin ver-
wendet werden wollen, ohne daß die Bauinspektion hierüber
eine amtliche Notiz erhalten hat.
Nachdem man nun von Seite der Regierung die strengste Wei-
sung hat, für die Erhaltung dieser Gemälde Sorge zu tragen, so
sieht man sich veranlaßt, den Antrag dahin zu stellen, fragliche
Gemälde um so bälder wieder dahin zu bringen, wo sie sich frü-
her befanden, als die Bauinspektion im entgegengesetzten Falle
sich von aller Verantwortung... verwahrt wissen will, indem der-
gleichen gothische Bauten, wie das hiesige Mortuarium aus der
beßten Zeit abstammen, und es zu dem die Intention Seiner
Majestät des Königs ist, dergl. Bauten in ihrem alterthümlichen
Verhalt durch Verstimmelungen, wie dies hier der Fall, nicht zu
stören.
DAEI, DK 31a.
7 Eichstätt 1842 Mai 14
Antwortschreiben des Bischöflichen Domkapitels an die Kgl.
Bauinspektion Eichstätt:
Um die wenigen Reste der noch nicht zerstörten oder entwende-
ten Glasgemälde im vormaligen Mortuarium unserer Domkirche
vom gänzlichen Verfall zu retten, hat sich das bischöfl. Domkapi-
tel entschlossen, auf eigene Kosten die noch wenigen übrig geblie-
benen Kunststücke reparieren und dazu mit Einwilligung der
Königlichen Regierung an einem anständigen und sicheren Orte
aufstellen zu lassen. Zu diesem Ende wurde das Tableau Mariens
nach München geschickt, damit der entwendete Kopf der Mutter-
gottes wieder neu gefertigt, das ganze der Auflösung nahe

Gemälde wieder verbleiet und der Abgang mehrerer Gläser
ersetzt wurde.
Bei dieser Sorgfalt für die Erhaltung so schätzbarer Alterthümer
glaubten wir im voraus, auf billige Anerkennung unserer edel-
sten Absicht rechnen zu dürfen. Allein das jenseitige Schreiben
der Bauinspektion vom 12. d. Mts. will uns beauftragen, fragliche
Glasgemälde wieder in Bälde an den früheren Ort zu bringen,
und beschuldigt uns sogar, daß durch solche Verstimmelungen,
wie hier der Fall sey, gegen die Intention Seiner Königlichen
Majestät gothische Bauten in ihrem alterthümlichen Verhalte
gestört würden. Indem eine so kränkende Beschuldigung auf uns
durch uns nicht fallen kann, und gerade unsere Fürsorge der
allerhöchsten Intention am besten entspricht; so müssen wir uns
Zuschriften dieser Art in Zukunft freilich verbitten und zugleich
beifügen, daß wir auch dem ungeeigneten Auftrage keine Folge
geben können.
Uebrigens haben wir schon am 11. d. Mts. als am Tage, wo die
Glasgemälde vollends abgenommen wurden, und die nahe Auf-
lösung ... ohne schleunigste Reparatur der sämtlichen Verbleiung
sich offenbarte, der Königlichen Regierung umständlich die Ver-
hältnisse vorgelegt und unseren unmaßgeblichen Vorschlag bei-
gefügt, worüber nun, wie wir nicht zweifeln, in Bälde Entschlie-
ßung erfolgen wird.
DAEI, DK 31a.
8 Eichstätt 1842 Juni 4
Schreiben des Bischöflichen Domkapitels Eichstätt an den Kgl.
Glasmalerei-Inspektor Max Ainmiller in München, die gelun-
gene Ergänzung des Marienkopfes im Schutzmantelfenster be-
treffend:
Wir haben zu unserem größten Vergnügen das schöne Glasge-
mälde wieder erhalten, welches Sie ganz neu verbleien und auch
an den vielen schadhaften Stellen reparieren ließen. Vorzüglich
aber ist es das freundliche anmuthige Gesicht, womit Ihre Künst-
lerhand die liebe Muttergottes wieder gezieret hat.
Empfangen Eure Wohlgeboren für diese große Güte und Rück-
sicht unseren verbindlichsten Dank und belieben Sie dafür anlie-
genden kleinen Beweis unserer vollsten Erkenntlichkeit gefällig
anzunehmen. Wir fügen noch bei, daß dieses herrliche Glasge-
mälde mit noch einigen den übrigen in den Fensterstöcken unse-
rer Domkirche zunächst des Hochaltares aufgestellt und so dem
frommen Andenken der würdigste Platz eingeräumt wurde.
DAEI, DK 31a.
9 Ansbach 1842 Juni 8
Schreiben der Kgl. Bayerischen Regierung von Mittelfranken,
Kammer des Innern, an das bischöfliche Ordinariat Eichstätt, die
Reparatur und Versetzung der Glasgemälde in der Domkirche
zu Eichstätt betreffend:
Wir beehren uns, dem bischöflichen Ordinariate auf dessen gefäl-
lige Mittheilung vom 11. Mai d.J. hiermit ergebenst zu erwie-
dern, daß mit Auslößung der alten Glasgemaelde von den Fen-
stern des vormaligen Mortuariums unter den gegenwaertigen
Umständen sehr wohl geschehen sey, und auch die beabsichtigte
Versetzung derselben nach den Fenstern des Hochaltars sehr
wünschenswerth erscheine; da an diesen Stellen die fraglichen,
nicht nur als Alterthum, sondern auch in artistischer Erziehung
werthvollen Glasgemaelde der Kirche sowohl zur Zierde dienen,
als auch gegen Beschädigungen und Entwendung mehr gesichert
 
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