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Scholz, Hartmut
Die mittelalterlichen Glasmalereien in Mittelfranken und Nürnberg (extra muros): Anhänge, Tafeln — Corpus vitrearum medii aevi - Deutschland, Band 10,1, Teil 2: Berlin: Deutscher Verlag für Kunstwissenschaft, 2002

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https://doi.org/10.11588/diglit.52870#0033
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REGESTEN

560
Indem ich guten und glücklichen Empfang wünsche, bitte ich
beyfolgende Rechnung der K. Glasmalerey-Anstalt gefälligst mit
Gelegenheit hieher zu berichtigen, wogegen die amtliche Quit-
tung über den Betragpr. 175 fl. Ihnen zugesendet werden wird.
Mit ausgezeichneter Hochachtung verharrt
Euer Hochwürden ergebenster
M. Ainmiller.
DAEI, DK 31a.
13 Eichstätt 1847 Mai 27
Schreiben des Generalvikars Popp an die Regierung von Mittel-
franken, den Stand der Restaurierung betreffend:
Um die in sehr verehrlicher Zuschrift vom 22ten d. Mts. ge-
wünschte Aufklärung über die Glasmalereien in dem Mortua-
rium der hiesigen Domkirche gehen zu kön(n)en, haben wir mit
dem Domkapitel, welchem die Aufsicht über derlei Gegenstände
zusteht, Rücksprache genom(m)en und beehren uns folgende
Aufklärung zu ertheilen.
Daß und warum das Domkapitel die Glasmalereien, welche in
dem sogenannten Mortuario der Domkirche sich befanden, von
da ausgehoben habe, hat dasselbe selbst in einem Schreiben vom
Uten Mai 1842 der Königlichen Regierung angezeigt, und die
sehr verehrliche Stelle hat in einer Rückäußerung vom 8ten Juni
g. a. dieser Auslösung und der beabsichtigten Versetzung dersel-
ben nach den Fenstern des Hochaltars der Domkirche ihren vol-
len Beifall gegeben.
Deßhalb wurden sämtliche Gemälde dem Direktor der Glasma-
lerei in München Ainmüller zur Ausbesserung, Reinigung und
neuen Einbleiung zugesendet, und später eine Zeichnung der
Fenster am Hochaltar, in welchen die Gemälde in Zukunft aufge-
stellt werden sollten, auf das Verlangen des Direktors nachgesen-
det, damit die leeren Räume dieser Fenster, welche sich bey Auf-
stellung der Gemälde in den Fensteröffnungen ergeben würden,
mit entsprechenden Tapeten-Malereien versehen würden.
Sämtliche Glasgemälde kamen vor einem Monate wieder von
München zurück und es ist nur noch die beabsichtigte Versetzung
derselben nach den Fenstern des Hochaltares der Domkirche
übrig, welche auch besorgt werden wird.
StAN, Kdl, Abg. 1952, Eichstätt Nr. 6420, fol. 96.
14 Eichstätt 1848 Nov. 28
Schreiben des Bischöflichen Domkapitels Eichstätt an die Kgl.
Regierung von Mittelfranken in Ansbach, Kammer des Innern,
die planerischen Schwierigkeiten der Einsetzung der alten Glas-
gemälde des Mortuariums im Chor des Domes betreffend:
Wo denn die Aufstellung der Glasmalereien des Mortuariums
gegen unsere Zusicherung v. 21. Okt. v.J. bisher noch nicht er-
folgt ist, so ist nicht Saumseligkeit von unserer Seite Schuld daran,
sondern die pflichtschuldige Sorgfalt, die Ausführung des Vor-
habens möglichst sicher u. zuverläßig zu machen, um nicht
bedeutende Ausgaben unnütz zu verursachen, ohne zuletzt das
erwünschte Ziel erreicht zu haben. - Da erhob sich eine nicht
unbedeutende Bedenklichkeit gegen die Aufstellung der Glasma-
lereien an dem hiezu bestimmten Platze in der Domkirche durch
den Inhalt des Schreibens des k. Inspektors der Glasmalerei M.
Ainmüller in München, welches erst heuer zu unserer Kenntniß
und Einsicht kam. - Derselbe bemerkt nemlich in diesem Schrei-
ben: »Sollten die Glasgemälde in den Chorfenstern des Domes
angebracht werden...«. [Es folgt im Wortlaut der Passus aus Reg.
Nr. 10, zweiter Absatz].

Zu dieser Bemerkung des k. Inspektors Ainmiller kam nun in
jüngster Zeit auch eine andere der k. Bau-Inspektion dahier, wel-
che sich in Begleitung des k. Kreisbau-Inspektors v. Ansbach in
die Domkirche begab, um unter anderem auch über die Aufstel-
lung dieser Glasmalereien Erkundigungen einzuziehen, u. deß-
halb sowohl die Fenster des Domchores, als auch die des Mortua-
riums, in welchem früher die Maklereien aufgestellt waren,
abgemeßen hat, wobei sich zum großen Befremden ergab, daß
die des Chores fast um einen Schuh schmäler sich zeigten, als die
des Mortuariums, so daß also die Chorfenster nicht einmal die
Glasgemälde des Mortuariums vollständig aufnehmen könnten.
Diese obenerwähnte Bemerkung des k. Inspektors Ainmiller war
es, welche uns für die Ausführung der beabsichtigten Aufstellung
wieder einschüchterte, da wir die von ihm angedeuteten Kosten
für die entsprechende Ausfüllung der Chorfenster zu decken die
erforderlichen Mittel nicht haben, die jüngsten Beobachtungen
der k. Bau-Inspektion aber überzeugten uns, daß unsere bis-
herige Zögerung in der Ausführung des, wie es scheint, anfangs
zu wenig geprüften Planes sogar sehr vortheilhaft war, indem
durch die sich beim Abmeßen herausgestellte Differenz in der
Breite der Fenster die für Ausfüllung der Chorfenster verwende-
ten Kosten zuletzt doch umsonst gemacht worden wären.
Bei diesen Verhältnißen u. Anständen sind wir nun in Verlegen-
heit, an welchem geigneten Platze die Glasgemälde nun aufge-
stellt werden sollen u. können. Sie in ihren ursprünglichen Platz
wieder zurückzustellen, was derselbe Inspektor Ainmiller in
demselben Briefe als das Beste u. Zweckmäßigste erklärt, miß-
räth die wiederkehrende Gefahr ihrer Verstüm(m)lung, der man
sie durch Translocation zu entziehen suchte, einen anderen
schicklichen u. geeigneten Platz kon(n)ten wir aber bei den vielen
Rücksichten, die auf die Natur der Gemälde genom(m)en wer-
den mußten, bisher noch nicht ausfinden. Daher wir uns gleich-
wohl gezwungen sehen, mit der Aufstellung derselben zurückzu-
halten, bis vielleicht eine genauere Untersuchung durch die Kgl.
Regierung selbst bei Gelegenheit einen geeigneten Platz aus-
mittelt.
Eine einstweilige anderswärtige Aufstellung nach dem Anträge
der Königlichen Regierung ist eben deßwegen nicht thunlich, u.
gestatten auch die damit verbundenen Kosten nicht; auch finden
wir es des Publikums wegen nicht für nothwendig; denn die
Bemerkung, welche die Königl. Regierung in ihrem Schreiben v.
ty. d. M. aufführt, daß sich bereits öffentliche Blätter dieser Sache
bemächtigt haben, beschränkt sich nur auf ein Inserat im hiesigen
Wochenblatte, welches nur von einigen wenigen Personen aus-
ging, denen es dabei nicht um die Sache, sondern nur um Perso-
nen zu thun ist, daher wir es auch für unwürdig erachteten, eine
Erwiderung auf dieses Inserat abzugehen.
(gez. der Domdekan)
StAN, Kdl, Abg. 1952, Eichstätt Nr. 6420, fol. 15 jf.
15 Eichstätt 1889 Aue. 7
Bischof von Leonrod an Geiges:
... wünschen Euer Wohlgeboren einige der alten Fenster des Eich-
stätter Domes zum Kopieren und Studieren benutzen zu dürfen.
Zitiert nach: Thiem 1960, S. 228 (Nachlaß Geiges).
16 Freiburg i. Br. 1889 Sept. 17
Fritz Geiges bedankt sich für die Zusage des Eichstätter
Bischofs, ihm vorübergehend zwei alte Glasgemälde des Mortu-
ariums zu Studienzwecken zu übersenden:
 
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