Reformittm haben ohnlangst in dtt
nen Evangelisch-Lutherischen Kirchen zuStet-
tin die Verordnung gemacht, daß es denen
Eltern bey der Tauffe ihrer Kinder frey stehen
solle/ ob sie den LxorLilmnm wollen brauchen
lassen, oder nicht. Wie ferne nun dieses mit
dem Westphalischen Friedens-Schluß und andern Vertragen,
welche alles im alten Stande zu lassen, gar verbindlich erfordern,
Übereinkommen möge, lasse ich andere unpartheyisch überlegen.
Ich will aber denen Reformirtcn nur dieses Christlich zu
Gemüthe führen: wenn Ihrs Lhurfurstl. Durch!, zu Pfaltz
Men Befehl Myrten, Masst dessen einem reden Der-
Ref-rnnrtenUttterthanen freygeltellet würde/ -b erstine
Zunder in denen össentlichen Schulen die achzigste Frage
des pMtzischen darinnen die Meß eine Ver-
laugnuns des Leidens Christi/ und eine vermaledeyete