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Jahre 1196 an klösterlichen Orten befand, dass sie in
dieser Zeit in einem Schlosse eingekerkert war und dass
sie später von neuem unter Nonnen lebte1). Näheres
aber erfahren wir erst wieder von ihren Geschicken,
nachdem ein kraftvollerer Papst als der schwache Cöle-
stin in dieselben eingriff.
V.
Das Vorgehen Innocenz’ des Dritten in der
Ehesache.
Cölestin III. ist am 8. Januar 1198 gestorben. Noch
an demselben Tage wurde der Kardinal-Diakon Lothar
aus dem Geschlechte der Grafen von Segni zum Papst
gewählt.
i) Die verschiedenen Angaben übei' den klösterlichen Auf-
enthalt der Königin, äusser den schon erwähnten, sind die folgen-
den: Rig. (ed. Delab.) c. 92: „Regina tarnen Ingeburgis ad Danos
redire nolens, in partibus Galliartim in locis religiosis manere
decrevit.“ (Es ist also von mehreren klösterlichen Orten die Rede.)
— Innoc. III. ep. I, 4 Anf. 1198 an den Bisch. Odo v. Paris: Der
König zwänge Ingeb. „in remotis partibus regni Francorum inter
religiosas, privatas tarnen personas“ zu leben. — Innoc. ep. VI,
86 v. J. 1203, von der früheren Zeit des Aufenthaltes der Ingeb.
in einem Kloster sprechend: „... cum ibi moniales ei essentsolatio.“
— Das „inter religiosas privatas tarnen personas“ jenes Briefes
Innoc. d. Dritten würde ja am ehesten auf den Aufenthalt der
Königin unter den Konversen von Beaurepaire passen, wo sie
doch im J. 1198 nicht mehr gewesen zu sein scheint. Doch ist
es wohl denkbar, dass Innocenz in diesen allerersten Zeiten seines
Pontifikats über die Veränderungen des Aufenthaltes Ingeborgs,
die sich inzwischen vollzogen hatten, als über einen vergleichsweise
weniger wichtigen Gegenstand, noch nicht völlig unterrichtet war und
jene Aeusserung sich noch auf Nachrichten der früheren Zeit bezog.
Jahre 1196 an klösterlichen Orten befand, dass sie in
dieser Zeit in einem Schlosse eingekerkert war und dass
sie später von neuem unter Nonnen lebte1). Näheres
aber erfahren wir erst wieder von ihren Geschicken,
nachdem ein kraftvollerer Papst als der schwache Cöle-
stin in dieselben eingriff.
V.
Das Vorgehen Innocenz’ des Dritten in der
Ehesache.
Cölestin III. ist am 8. Januar 1198 gestorben. Noch
an demselben Tage wurde der Kardinal-Diakon Lothar
aus dem Geschlechte der Grafen von Segni zum Papst
gewählt.
i) Die verschiedenen Angaben übei' den klösterlichen Auf-
enthalt der Königin, äusser den schon erwähnten, sind die folgen-
den: Rig. (ed. Delab.) c. 92: „Regina tarnen Ingeburgis ad Danos
redire nolens, in partibus Galliartim in locis religiosis manere
decrevit.“ (Es ist also von mehreren klösterlichen Orten die Rede.)
— Innoc. III. ep. I, 4 Anf. 1198 an den Bisch. Odo v. Paris: Der
König zwänge Ingeb. „in remotis partibus regni Francorum inter
religiosas, privatas tarnen personas“ zu leben. — Innoc. ep. VI,
86 v. J. 1203, von der früheren Zeit des Aufenthaltes der Ingeb.
in einem Kloster sprechend: „... cum ibi moniales ei essentsolatio.“
— Das „inter religiosas privatas tarnen personas“ jenes Briefes
Innoc. d. Dritten würde ja am ehesten auf den Aufenthalt der
Königin unter den Konversen von Beaurepaire passen, wo sie
doch im J. 1198 nicht mehr gewesen zu sein scheint. Doch ist
es wohl denkbar, dass Innocenz in diesen allerersten Zeiten seines
Pontifikats über die Veränderungen des Aufenthaltes Ingeborgs,
die sich inzwischen vollzogen hatten, als über einen vergleichsweise
weniger wichtigen Gegenstand, noch nicht völlig unterrichtet war und
jene Aeusserung sich noch auf Nachrichten der früheren Zeit bezog.