Votum.
Ueber die Befolgung des allergnädigsten Kai,
serlichen Aescr-ixU 6.6 äaw 2Z, August
1788»
M
^»it Pflichtschuldigster allerunterthänigster Devo-
tion muß ich die ganz vortreffliche Absicht der gesetzge-
benden Macht, das Reichs. Justiz. Wesen durch
nähere Bestimmung des Reichs-Schlusses 1775
zu verbessern und den Gang der Geschäfte leichter zu
machen, verehren, und denen allerhöchsten Vor-
schriften, bey denen mir nichts als Zloria odle^uii
übrig ist, so wie ich es seit 1776 in allen meinen
Votls über gedachten jüngsten Reichs-Schluß ge-
äußert habe, buchstäbliche Folge leisten, woraus ich
auch, so viel meine Summe bereift, anzukragen, für
allerunterthänigste Pflicht halte, ohne mich durch die
neuen Beschwerlichkeiten und Zweifel, die künftig
aus der Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften
Zuverläßig entstehen werden, irre maden zu lassen.
Ich würde dieses wie ehemals ganz kurz mit wenr^
gen
Ueber die Befolgung des allergnädigsten Kai,
serlichen Aescr-ixU 6.6 äaw 2Z, August
1788»
M
^»it Pflichtschuldigster allerunterthänigster Devo-
tion muß ich die ganz vortreffliche Absicht der gesetzge-
benden Macht, das Reichs. Justiz. Wesen durch
nähere Bestimmung des Reichs-Schlusses 1775
zu verbessern und den Gang der Geschäfte leichter zu
machen, verehren, und denen allerhöchsten Vor-
schriften, bey denen mir nichts als Zloria odle^uii
übrig ist, so wie ich es seit 1776 in allen meinen
Votls über gedachten jüngsten Reichs-Schluß ge-
äußert habe, buchstäbliche Folge leisten, woraus ich
auch, so viel meine Summe bereift, anzukragen, für
allerunterthänigste Pflicht halte, ohne mich durch die
neuen Beschwerlichkeiten und Zweifel, die künftig
aus der Anwendung dieser gesetzlichen Vorschriften
Zuverläßig entstehen werden, irre maden zu lassen.
Ich würde dieses wie ehemals ganz kurz mit wenr^
gen